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Ausgabe: 3 + 4 / 2009

Aus dem Inhalt:
- Schulbedarfspaket wird auch nach Klasse zehn gezahlt
- Finanzmarktstabilisierungsergänzungsgesetz – welch ein Wort!
- Vorstandsvergütung
- Föderalismuskommission II
- Winnenden und die Folgen
- Bekämpfung von unerlaubter Telefonwerbung
- Für eine europäische Kulturagenda
- Dies & Das
- Termine

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Aus dem Bundestag
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SCHULBEDARFSPAKET WIRD AUCH NACH KLASSE ZEHN GEZAHLT

Die SPD-Bundestagsfraktion hat sich durchgesetzt: Das Schulbedarfspaket für Kinder aus einkommensschwachen Familien wird bis zum Abitur ausgeweitet. Dies wollten die Sozialdemokraten bereits mit dem Beschluss des Familienleistungsgesetzes am 4. Dezember 2008 erreichen, was jedoch aufgrund der lang andauernden Blockadehaltung der Union nicht möglich war.

Am 5. März 2009 ist der SPD-Bundestagsfraktion der Durchbruch gelungen. Nun stimmt auch die Union der Gewährung des Schulbedarfspakets bis zum 13. Schuljahr zu. Außerdem wird der Kreis der Kinder erweitert, der einen Anspruch auf das Schulbedarfspaket in Höhe von 100 Euro jeweils zum Schuljahresbeginn hat. Dies waren bislang Kinder aus Familien, die entweder Arbeitslosengeld II oder Sozialhilfe erhalten. Künftig bekommen auch Kinder aus Familien, die trotz eigenen Einkommens zur Bewältigung ihres Lebensunterhaltes den Kinderzuschlag erhalten, das Schulbedarfspaket. Außerdem wird diese jährliche Unterstützung des Schulbesuchs auch Vollzeitberufsschülern gewährt, die keine Ausbildungsvergütung erhalten.

Das Schulbedarfspaket soll Familien beim Erwerb der persönlichen Ausstattung ihrer Kinder für die Schule (Schulranzen, Turnzeug, Schreib-, Rechen- und Zeichenmaterialien) unterstützen.
Nun müssen die Änderungen hinsichtlich des Schulbedarfspakets schnell den Weg in die Gesetze finden.

Zur Erinnerung: Das Familienleistungsgesetz entlastet Familien
Das Familienleistungsgesetz wurde am 4. Dezember 2009 vom Bundestag beschlossen. Der Bundesrat stimmte am 18. Dezember letzten Jahres zu. Das Gesetz unterstützt Familien direkt durch die Erhöhung des Kindergeldes und des Kinderfreibetrages sowie durch die Einführung des Schulbedarfspakets.

Mehr Kindergeld und höhere Freibeträge
Das Kindergeld für das erste und zweite Kind wurde von 154 Euro auf 164 Euro pro Monat angehoben. Für das dritte Kind wurde das Kindergeld von 154 Euro auf 170 Euro erhöht, für das vierte und weitere Kind von 179 Euro auf 195 Euro. Der Kinderfreibetrag wurde um 216 Euro erhöht. Die kindbezogenen Freibeträge (Kinderfreibetrag und Freibetrag für Betreuung, Erziehung und Ausbildung) erreichen damit eine Höhe von insgesamt 6.024 Euro im Jahr.

Verbesserung der steuerlichen Absetzbarkeit haushaltsnaher Dienstleistungen
Darüber hinaus wurde im Familienleistungsgesetz die steuerliche Absetzbarkeit der Beschäftigung von Haushaltshilfen, für die Sozialversicherungsbeiträge abgeführt werden, verbessert. Gleiches gilt für haushaltsnahe Dienstleistungen einschließlich Pflege und Betreuung. Absetzbar sollen einheitlich 20 Prozent der Aufwendungen von bis zu 20.000 Euro, höchstens aber 4.000 Euro pro Jahr sein. Geplant ist zudem, die Steuerermäßigung für die Beschäftigung von Minijobbern auf 20 Prozent der Aufwendungen von bis zu 2.550 Euro, höchstens aber 510 Euro pro Jahr, festzusetzen. Mit all diesen genannten Maßnahmen werden die Familien um gut zwei Milliarden Euro jährlich entlastet.

Einigung im Vermittlungsausschuss erzielt
Der Bundesrat hatte dem Gesetz am 5. Dezember 2008 nicht zugestimmt. Die Länder verlangten eine stärkere Beteiligung des Bundes an der Finanzierung der Kindergelderhöhung. Darüber verhandelte der Vermittlungsausschuss.

Der Bundesrat hatte am 5. Dezember 2008 den Vermittlungsausschuss angerufen mit dem Ziel, den Finanzausgleich zwischen Bund und Ländern zu ändern. Zum Ausgleich der Kindergelderhöhung am 1. Januar 2009 hatten die Länder die Umsatzsteuerverteilung zu ihren Gunsten ändern wollen und zwar um 0,41 Prozentpunkte. Trotz großer Schwierigkeiten, sich über die richtige Berechnungsmethode zu einigen, wurde die Sache politisch entschieden. Die Lösung sah vor, dass:

• es keine Änderung bei der Verteilung der Umsatzsteuerprozentpunkte gibt.
• stattdessen Unter- bzw. Überkompensationen der Länder für einen Zeitraum von drei Jahren über Festbeträge abgerechnet werden.
• die Länder für ihre Mehrbelastung als Folge der Kindergelderhöhung für die nächsten drei Jahre 2009 – 2011insgesamt 923 Millionen Euro erhalten.

FINANZMARKTSTABILISIERUNGSERGÄNZUNGSGESETZ

Ein stabiler und funktionsfähiger Finanzmarkt ist wichtig. Denn die Stabilität des Finanzmarktes ist für unsere Volkswirtschaft unverzichtbar. Deshalb wurde am 6. März in 1. Lesung das Finanzmarktstabilisierungsergänzungsgesetz beraten. Mit diesem Gesetz wird die zeitlich befristete Möglichkeit geschaffen, Anteile an einem Unternehmen des Finanzsektors gegen eine angemessene Entschädigung zu verstaatlichen. Diese Verstaatlichung wird allerdings nur als letztes Mittel gesehen. Sie ist nur dann zulässig, wenn andere rechtlich und wirtschaftlich zumutbare Lösungen zur Sicherung der Finanzmarktstabilität ausgeschöpft wurden, aber nicht ausreichend sind. Die Option der Verstaatlichung steht nicht dauerhaft zur Verfügung und soll allein zur Bewältigung der Finanzkrise zulässig sein. Die Möglichkeit, ein Enteignungsverfahren einzuleiten, endet am 30. Juni 2009. Wird die Möglichkeit zur Verstaatlichung tatsächlich genutzt, so ist das Unternehmen nach seiner nachhaltigen Stabilisierung wieder zu privatisieren.

Erleichterungen zum Mehrheitserwerb
Um eine staatliche Kontrollübernahme eines in Schieflage geratenen Finanzdienstleisters mit milderen Mitteln zu ermöglichen, sieht das Ergänzungsgesetz als erste Stufe gesellschaftsrechtliche Erleichterungen zum Mehrheitserwerb vor. Durch eine Erweiterung und Flexibilisierung der gesellschaftsrechtlichen Instrumente sollen Rekapitalisierungsmaßnahmen durch den Fonds erleichtert werden. So wird zum Beispiel die Einberufungsfrist für die Hauptversammlung zur Beschlussfassung über eine nötige Kapitalerhöhung auf einen Tag verkürzt. Kapitalerhöhungen werden außerdem erleichtert, indem der Kapitalerhöhungsbeschluss mit einfacher Mehrheit gefasst werden kann. Ferner wird eine Schadensersatzpflicht für Aktionäre eingeführt, die den Fortbestand der Gesellschaft durch Rechtsmittel verzögern (Stichwort „Berufskläger“). Außerdem wird mehr Flexibilität bei der Vergabe von Garantien eingeräumt und die mögliche Laufzeit wird von derzeit bis zu 36 Monaten auf bis zu 60 Monate verlängert. Damit werden wirkungsvollere Möglichkeiten geschaffen, dass sich der Staat – wenn nötig – schnell an Finanzinstituten beteiligen kann.

Verstaatlichung als letzte Möglichkeit
Erst in einer zweiten Stufe kommt – als letzte Möglichkeit – die Verstaatlichung in Betracht. Die Aufgabe ist dabei nicht, einzelne Bankhäuser zu retten, sondern für ein stabiles Finanzsystem zu sorgen und einen Domino-Effekt zu verhindern. Es geht darum, das, was an öffentlichen Mitteln bereitgestellt ist, im Interesse der Steuerzahler abzusichern. Im konkreten Fall der Hypo Real Estate beispielsweise hat der Bund zur Stabilisierung der Bank mittlerweile Bürgschaften in Höhe von 102 Milliarden Euro gegeben. Diese Garantien gilt es zu sichern. Die HRE ist vor allem auf dem Pfandbriefmarkt eine wichtige, systemrelevante Bank. Sie finanziert zahlreiche öffentliche Investitionen. Müsste die HRE tatsächlich aufgegeben werden, wäre das mit gravierenden Folgen für die gesamte Volkswirtschaft verbunden. Deshalb wird derzeit pragmatisch geprüft, wie das Institut stabil und die Belastung der Steuerzahler möglichst gering gehalten werden kann. Um beiden Zielen gerecht zu werden, muss der Bund die Kontrollmehrheit über die HRE bekommen. Der Enteignungsschritt soll dabei aber möglichst vermieden werden.

VORSTANDSVERGÜTUNG

Die Anreize in der Vergütungsstruktur für Vorstandsmitglieder von Aktiengesellschaften sollen in Richtung einer nachhaltigen und auf Langfristigkeit ausgerichteten Unternehmensführung gelenkt werden. Dazu wurde am 20. März 2009 in 1. Lesung ein Gesetzentwurf zur Angemessenheit der Vorstandsvergütung beraten.

Überzogene Managementvergütungen
Die Abkopplung der Managergehälter von der allgemeinen Einkommensentwicklung stellt gerade vor dem Hintergrund der in den letzten Jahren zu verzeichnenden Realeinkommenseinbußen breiter Arbeitnehmerschichten eine spürbare Belastung für die Akzeptanz unseres demokratisch und marktwirtschaftlich organisierten Gemeinwesens dar. Zudem zeigt sich in der aktuellen internationalen Finanzkrise, dass die auch im Bankensektor extrem auf den Kurzfristerfolg ausgerichteten Vergütungsstrukturen eine Ursache für das Eingehen übermäßiger Risiken in diesen Unternehmen war – mit weltweit sichtbar negativen Folgen für die Volkswirtschaften und öffentlichen Haushalte.

Die inzwischen klar erkennbaren sozialen wie gesamtwirtschaftlichen Folgeschäden überzogener und anreizverzerrter Managementvergütungen rechtfertigen ein öffentliches Interesse und letztlich auch eine Einflussnahme des Gesetzgebers. Dabei werden ausdrücklich keine konkreten gesetzlichen Vorgaben oder Deckelungen für bestimmte Vergütungsstrukturen und –höhen angestrebt. Aber dort, wo unsere Rechts- und Wirtschaftsordnung seit Jahrzehnten den Platz für die Entscheidung über solche Zahlungen vorsieht, namentlich in den mitbestimmten Aufsichtsräten der börsennotierten Unternehmen, soll künftig wieder mit mehr Sensibilität und Verantwortungsbewusstsein über Vorstandsvergütungen entschieden werden.

Mehr Nachhaltigkeit auch bei Managern
Schon nach geltendem Recht dürfen die Vorstandsmitglieder einer Aktiengesellschaft nicht unangemessen hoch bezahlt werden. Der Gesetzentwurf beschreibt nun genauer, wonach sich die Angemessenheit der Vergütung richten muss. Kriterien sind dabei unter anderem die Leistung des Einzelnen und die Üblichkeit, beispielsweise innerhalb der Branche oder innerhalb des Unternehmens. Um bei einer erfolgsabhängigen Bezahlung die richtigen Anreize zu setzen, muss es auf den nachhaltigen Erfolg eines Unternehmens ankommen und nicht auf einen hohen Börsenkurs an einem bestimmten Stichtag.

Der Gesetzentwurf sieht dazu u. a. vor:
• Der Aufsichtsrat hat bei der Festsetzung der Gesamtbezüge des einzelnen Vorstandsmitgliedes dafür zu sorgen, dass langfristige Verhaltensanreize zur nachhaltigen Unternehmensentwicklung gesetzt werden.
• Die Haftungsbestimmungen für die Aufsichtsratsmitglieder werden verschärft. Die Aufsichtsratsmitglieder haften persönlich auf Schadensersatz, wenn sie eine unangemessene Vergütung beschließen.
• Die Herabsetzung von Vorstandsvergütungen durch den Aufsichtsrat soll erleichtert werden. Dem Vorstand werden wirksame Instrumente an die Hand gegeben, eine Vergütung nachträglich herabzusetzen, wenn die Verhältnisse der Gesellschaft sich wesentlich verschlechtert haben.
• In Publikumsgesellschaften (Aktiengesellschaft, deren Aktien von einer Vielzahl von Aktionären gehalten wird) muss künftig stets der gesamte Aufsichtsrat die letzte Entscheidung über die Vorstandsverträge treffen und nicht, wie heute üblich, lediglich ein kleiner Ausschuss. Durch diese Transparenz kann die Öffentlichkeit besser kontrollieren, ob der Aufsichtsrat seinen Pflichten nachgekommen ist.
• Der Aufsichtsrat hat außerdem darauf zu achten, dass an Bilanzparametern ausgerichtete erfolgsabhängige Vergütungen nicht durch außerordentliche Gewinne aufgebläht werden können.
• Wenn der Aufsichtsrat einen Prüfungsausschuss oder einen ähnlichen Ausschuss einrichtet, dürfen ehemalige Vorstandsmitglieder der gleichen Unternehmung drei Jahre nach ihrem Ausscheiden aus dem Vorstand nicht Mitglied dieses Ausschusses werden.
• Geschäftsführung oder Beschäftigte eines Unternehmens erhalten zum Teil besondere Rechte zum Erwerb von Aktien an ihren Unternehmen, so genannte Aktienoptionen. Diese Aktienoptionen dürfen sie zukünftig erst nach frühestens vier Jahren ausüben. Das heißt: Sie können über die Aktien erst nach vier Jahren verfügen und sie verkaufen, um damit Gewinn zu machen. Bisher gilt hier eine Mindestfrist von zwei Jahren. Das steigert das Interesse an einer eher langfristigen Kursentwicklung und damit am dauerhaften Unternehmenswohl.

Weitergehende Verhandlungen mit der Union
Parallel zu den Parlamentsberatungen werden die Koalitionsfraktionen nochmals in einer Arbeitsgruppe zusammen kommen, um möglichst noch weitere Einigungen zu erzielen. Der jüngste Fall der Bonuszahlungen bei der Postbank oder die Klage des Ex-HRE-Chefs Funke zeigen, dass nach wie vor bei den Betroffenen offenbar die nötige Sensibilität fehlt. Für die SPD werden in den kommenden Wochen daher die Punkte wieder im Vordergrund stehen, auf die sich die Unionsseite in der ersten Arbeitsgruppe noch nicht einlassen wollte. Insbesondere also die Begrenzung der steuerlichen Absetzbarkeit überhöhter Managementvergütungen und die explizite Bindung der Unternehmensleitung an das Wohl von Aktionären, Arbeitnehmern und Allgemeinheit. Hier ist zu hoffen, dass CDU/CSU vor allem in der Steuerfrage ihren Widerstand endlich aufgeben und das Gesetz im Beratungsverfahren dann noch entsprechend ergänzt werden kann.

Daneben wird sich die SPD auch dafür einsetzen, bisher noch gar nicht aufgegriffene Themen, wie zum Beispiel weitere Verbesserungen beim Verbraucherschutz, etwa durch eine leicht verständliche Produktbeschreibung von Finanzmarktprodukten, schnell voran zu treiben, um auch diese möglichst noch in das Gesetzespaket einzufügen.

FÖDERALISMUSKOMMISSION II

Anfang März beendete die Föderalismuskommission II nach gut zwei Jahren ihre Arbeit und legte ihre Beschlüsse vor. Diese finden Sie unter:
http://www.bundestag.de/parlament/gremien/foederalismus2/drucksachen/kdrs174.pdf

Nach der ersten Lesung im Plenum werden nun die Ausschussberatungen sowie eine öffentliche, zweitägige Anhörung folgen, die vom Bundesrat und Bundestag gemeinsam durchgeführt wird. Die notwendigen Grundgesetzänderungen sowie die Ausführungsgesetze sollen im Juli dann im Bundestag und im Bundesrat verabschiedet werden.

Föderalismusreform II – Die Neuordnung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen

Die Koalitionsfraktionen haben entsprechend den Empfehlungen der Föderalismuskommission den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel 91c, 91d, 104b, 109, 109a, 115, 143d) (Drs. 16/12410) sowie den Entwurf eines Begleitgesetzes zur zweiten Föderalismusreform (Drs. 16/12400) eingebracht, die der Bundestag am 27. März 2009 in 1. Lesung beraten hat. Am 4. Mai 2009 findet dazu eine umfassende Sachverständigenanhörung, durchgeführt von Bundestag und Bundesrat, statt. Die Reform soll ihren Abschluss am 10. Juli 2009 finden, in der letzten Sitzung des Bundesrates vor der Sommerpause.

Arbeitsgrundlage der Kommission war eine „offene Themensammlung“ als Anlage und damit ebenfalls Gegenstand der Einsetzungsbeschlüsse. Diese Themensammlung benannte Finanz- und Verwaltungsthemen.

Die neue Schuldenregel im Grundgesetz
Wichtigste Aufgabe dieser Reform ist die nachhaltige Konsolidierung der Staatsfinanzen. Im Grundgesetz wird nun in Art. 109 Grundgesetz (GG) die Rahmenvorgabe einer Schuldenregel für den Bund und die Länder aufgenommen, die für den Bund in Art. 115 GG näher ausgestaltet wird, für die Länder im jeweiligen Landesrecht. Im Grundsatz gilt, dass die Haushalte von Bund und Ländern in konjunktureller Normallage grundsätzlich ohne Einnahmen aus Krediten auszugleichen sind.

Die neue Schuldenregel tritt zum 1. Januar 2011 in Kraft. Ab 2011 baut also der Bund das strukturelle Defizit stufenweise bis 2016 auf 0,35 Prozent des Bruttoinlandsprodukts (BIP) ab. Dem Bund wird ab dann eine jährliche Neuverschuldung in Höhe von maximal 0,35 Prozent des BIP erlaubt. In konjunktureller Normallage sind dies jährlich rund 8,5 Milliarden Euro statt derzeit etwa 25 Milliarden Euro. Beginnend mit dem Haushaltsjahr 2011 bauen die Länder stufenweise die Neuverschuldung auf strukturell 0,0 Prozent des BIP in 2020 ab. Für die Länder gilt ab dann eine strukturelle Nullverschuldung. Konjunkturbedingt können sich Bund und Länder weiterhin in Höhe von 3 Prozent des BIP verschulden (derzeit etwa 50 Milliarden Euro pro Jahr). Konjunkturbedingte Defizite werden so zugelassen, sind allerdings im Aufschwung wieder zurückzuführen.

Abweichungen der tatsächlichen Kreditaufnahme werden auf einem Kontrollkonto erfasst. Überschreitet ein negativer Saldo des Kontrollkontos einen bestimmten Schwellenwert, setzt eine Pflicht zur Rückführung der darüber hinausgehenden Kreditaufnahme ein. Aufgenommen wird auch eine Ausnahmeregelung für Notsituationen wie Naturkatastrophen oder andere außergewöhnliche Notsituationen. Aktuell würde die gegenwärtige Finanzmarkt- und Wirtschaftskrise klar als eine solche Ausnahmesituation angesehen.

Konsolidierungshilfen für die finanzschwächsten Länder
Ergänzend zu der neuen Schuldenregel erhalten die fünf finanzschwächsten Länder Konsolidierungshilfen. Sie erhalten so die Möglichkeit, bald aus eigener Kraft die neuen Vorgaben des Grundgesetzes einhalten zu können. Insgesamt erhalten diese Länder 7,2 Milliarden Euro, also neun Jahre lang pro Jahr 800 Millionen Euro, die solidarisch von Bund und Ländern aufgebracht werden.

Ein neues Frühwarnsystem: der Stabilitätsrat
Als Frühwarnsystem neu eingeführt wird ein Stabilitätsrat, der sich aus den Finanzministern von Bund und Ländern sowie dem Bundeswirtschaftsminister zusammensetzt. Dieser hat die Aufgabe, fortlaufend die Haushaltswirtschaft von Bund und Ländern zu überwachen sowie Empfehlungen zur Vorbeugung und Bewältigung von Haushaltskrisen zu geben. Er hat außerdem die wichtige Aufgabe, die Einhaltung der Vorgaben zu beaufsichtigen, denen die Länder mit Konsolidierungshilfen unterliegen.

Die Verwaltungsthemen
Bei den Verwaltungsthemen wurden ebenfalls eine große Zahl von Änderungen erreicht, wie
z. B. eine Verbesserung der Zusammenarbeit bei der öffentlichen IT oder Verbesserungen bei der Steuerverwaltung. Eingeführt wird auch ein sog. „Verwaltungs-PISA“ (Benchmarking): Bund und Länder können zur Feststellung und Förderung der Leistungsfähigkeit ihrer Verwaltungen Vergleichsstudien durchführen und die Ergebnisse veröffentlichen. Es wird außerdem ein nationales Krebsregister geschaffen: Das Register soll fundierte Daten zu Krebserkrankungen in ganz Deutschland bereithalten und regionale sowie länderübergreifende Untersuchungen und Vergleiche ermöglichen. Das Fernstraßennetz wird neu geordnet: In einem überschaubaren Zeitraum soll ein Konzept für die Neuordnung erarbeitet werden.

Lockerung des Kooperationsverbots
Die SPD-Bundestagsfraktion konnte ihre Forderung durchsetzen, das Kooperationsverbot zu lockern. Für Ausnahme- und Notsituationen sind danach Finanzhilfen des Bundes auch ohne korrespondierende Gesetzgebungskompetenz möglich.

VERANSTALTUNG ZUR FÖKO II

Da der Diskussionsbedarf – gerade auch in Berlin – sehr hoch ist und die neue Schuldenregel vielfach kritisch gesehen wird, lade ich, gemeinsam mit meinen Kolleginnen und Kollegen der Landesgruppe Berlin der SPD-Bundestagsfraktion, am 4. Mai 2009, von 17.00 bis 18.30 Uhr zur Fraktion vor Ort Veranstaltung mit dem rheinland-pfälzischem Finanzminister Prof. Dr. Ingolf Deubel ein. Prof. Deubel ist Mitglied der Föderalismuskommission auf der Bundesratsseite und war koordinierend für die SPD-Seite tätig. Bei Interesse wenden Sie sich an mein Büro, wir schicken Ihnen dann gerne eine Einladung zu.

NACH WINNENDEN – WAFFENRECHT ÄNDERN

Mein Kollege Wolfgang Gunkel, MdB, Polizeipräsident a. D. hat nach dem Amoklauf in Winnenden ein Papier vorgelegt, das ich unterstützenswert finde. Hier einige Zitate:

\"Neben der notwendigen Diskussion um bessere soziale Integration, der gesellschaftlichen Ursachen für solche eliminatorischen Hasstaten und der Frage nach sozialpsychologischer Prävention ist und bleibt es ein Fakt, dass alle Amoktäter der letzten Jahrzehnte der ungehinderte Zugriff auf Waffen eint.\"

\"Und dies ließe sich leicht mit einer kleinen Gesetzesänderung ändern, ohne mit Kanonen auf Spatzen zu schießen und die Grundrechte einzuschränken. Schusswaffen in privater Hand sind in einer Demokratie unnötig und überflüssig. Die Gefahr ist anders als bei Gebrauchsgegenständen, die zu Waffen umfunktioniert werden können (Messer, Autos.) das Produkt selber. Sie werden produziert, um zu zerstören.\"

\"1,5 Millionen organisierte Sportschützen gibt es in Deutschland. Ihr Hobby ist ein Präzisionssport, der ausschließlich in dafür vorgesehenen Räumlichkeiten ausgeübt wird. Es gibt keinen vernünftigen Grund, warum der Sportschütze nach Ende des Trainings oder des Wettkampfes mit seinen Waffen in der Tasche nach Hause fahren sollte. Der Zugriff auf die Schusswaffe ist nur im Vereinskontext notwendig, deshalb kann sie dort auch zentral gelagert werden.\"

\"Das Argument, die dezentrale Lagerung der Waffen in Jagd- oder Schützenhäusern würde ein Sicherheitsrisiko bedeuten, ist eine reine Schutzbehauptung.
Wer Tausende von Euro für Schusswaffen ausgeben kann, wird sich auch an deren sicherer Aufbewahrung finanziell beteiligen können. Die gesetzlich vorgeschriebene Sicherung in privaten Waffenschränken würde entfallen, die Schützen- oder Jagdhäuser könnten sich zentrale Sicherheitssysteme installieren.\"

\"Deshalb schlage ich vor:

01. Das Waffengesetz ist zu ergänzen. Die Aufbewahrung von Schusswaffen ist für Privatpersonen nur in den Vereinshäusern unter zu definierenden Sicherheitsstandards möglich.
02. Der Besitz von funktionstüchtigen Schusswaffen für Sammler ohne Bezug zu einem Schießsport ist zu verhindern.

Natürlich behebt eine Änderung des Waffengesetzes nicht die sozialen und gesellschaftlichen Ursachen von Gewalttaten wie dem Amoklauf von Winnenden. Aber der gesunde Menschenverstand wird von Statistiken gestützt: Die Verfügbarkeit einer Schusswaffe bedingt ihren Einsatz. Keine Schusswaffe - kein Schuss.

Aus meiner Sicht gibt es keine vernünftige politische Begründung für die Beibehaltung der bisherigen Regelung. Weder will ich das Sportschießen untersagen noch die Grundrechte einschränken. Mir geht es schlicht um die Tatsache, dass wir ohne viel Aufwand die Lagerung von zigmillionen Schusswaffen in Privaträumen verhindern können“

BEKÄMPFUNG VON UNERLAUBTER TELEFONWERBUNG

Unerwünschte Telefonwerbung hat sich in der letzten Zeit zu einem die Verbraucherinnen und Verbraucher erheblich belästigenden Problem entwickelt. Außerdem werden vermehrt Fälle von vermeintlich oder tatsächlich „untergeschobenen“ Verträgen, insbesondere im Zusammenhang mit Telefonwerbung bekannt. Bereits nach geltendem Recht ist die Werbung mit Telefonanrufen rechtswidrig, wenn sie ohne Einwilligung erfolgt. Die Durchsetzung des geltenden Rechts stößt in der Praxis allerdings auf Schwierigkeiten. Meist liegen die erforderlichen Angaben zu dem Anrufer gar nicht vor. Das ist z. B. der Fall, wenn die Anrufer ihre Rufnummer unterdrücken. Wir wollen das Recht der Verbraucherinnen und Verbraucher in diesem Bereich durch das Gesetz zur besseren Bekämpfung von unerlaubter Telefonwerbung verbessern, das wir in der letzten Sitzungswoche vor den Osterferien Woche verabschiedet haben. Verbraucherinnen und Verbraucher können künftig generell Verträge widerrufen, die sie am Telefon abgeschlossen haben. Dies gilt dann auch für telefonisch geschlossene Verträge über die Lieferung von Zeitungen, Zeitschriften und Illustrierten sowie über die Erbringung von Wett- und Lotterie-Dienstleistungen. Verstöße gegen das Verbot der unerlaubten Telefonwerbung werden künftig mit einem Bußgeld von bis zu 50.000 Euro geahndet. Schließlich soll die Rufnummernunterdrückung bei Werbung mit einem Telefonanruf verboten werden, und Verstöße hiergegen sollen ebenfalls mit einer Geldbuße von bis zu 10.000 Euro geahndet werden können.

FÜR EINE EUROPÄISCHE KULTURAGENDA

Um die europäische Integration zu fördern und das Bewusstsein der Zusammengehörigkeit bei den Bürgerinnen und Bürgern in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union zu stärken, kommt der Kulturpolitik besondere Bedeutung zu. Am 26. März 2009 hat der Deutsche Bundestag den Antrag von CDU/CSU und SPD „Einheit in Vielfalt – Kulturpolitik in und für Europa aktiv gestalten“ beschlossen und die Unterrichtung durch die Bundesregierung „Vorschlag für einen Beschluss des Europäischen Parlaments und des Rates über das Programm Kultur 2007“ abschließend beraten.

Das EU-Programm „Kultur 2007“ stellt das zentrale Förderprogramm zur Verwirklichung eines gemeinsamen europäischen Kulturraums durch den Ausbau der kulturellen Zusammenarbeit und der aktiven Entwicklung einer europäischen Identität dar.

Die Koalitionsfraktionen fordern in ihrem Antrag, die kulturelle Dimension der europäischen Integration zu stärken und auf der Grundlage des Vertrags von Lissabon die Vielfalt als Wesen einer freiheitlichen Kulturpolitik anzuerkennen und zu fördern. Dabei darf der Beitrag der Kulturwirtschaft nicht übersehen werden. Mit dem Antrag werden Handlungsempfehlungen der Enquete-Kommission „Kultur in Deutschland“ aufgegriffen und die Erwartung an die Bundesregierung gestellt, dass sie sich aktiv an der Erarbeitung einer europäischen Kulturagenda beteiligt. So soll sie sich bspw. für die Erhöhung des Budgetanteils und die Intensivierung des europäischen Kulturaustauschs einsetzen, für den Aufbau kreativer Partnerschaften zwischen dem Kultursektor und anderen Sektoren sowie für Erinnerungsarbeit und Menschenrechtsbildung eintreten.

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Dies & Das
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WIR FÜR GESINE SCHWAN

Gesine Schwan soll am 23. Mai 2009 zur ersten deutschen Bundespräsidentin gewählt werden. 90 Jahre nach Einführung des Frauenwahlrechts wäre eine solche Wahl ein wichtiges Signal für die tatsächliche Gleichstellung von Frauen und Männern. Vor dem Internationalen Frauentag wurde der Aufruf gestartet \"Wir für Gesine - Wir wollen die Erste Frau im Staat\". Wer die Kandidatur von Gesine Schwan unterstützen möchte, kann den Aufruf auf der Homepage www.wir-fuer-gesine.de unterzeichnen. Um den Aufruf zu unterzeichnen, bitte folgenden Link anklicken: http://flary.de/schwan/?page_id=6#sprung

NEUE PRÄSIDENTIN DES CHORVERBANDES BERLIN – PETRA MERKEL

Auf der Jahreshauptversammlung des Chorverbandes Berlin e. V. am 28. März 2009 wurde ich zur neuen Präsidentin gewählt und löse Prof. Reinhard Stollreiter ab, der das Amt seit 1985 innehatte und nun zum Ehrenpräsidenten ernannt wurde. Ich freue mich, dass Horst Fliegel als Vizepräsident im Amt bestätigt wurde. Als zweiter Vizepräsident konnte Christian Gaebler, Mitglied des Abgeordnetenhauses Berlin, gewonnen werden. Darüber hinaus hat Carsten Albrecht das Amt des Vorsitzenden des Musikausschuss von Professor Marek Bobéth übernommen. Als neue Schriftführerin löst Karin Müller Helga Röder ab. Aufgrund ihrer großen Verdienste für den Chorverband wurden Frau Röder und Herr Prof. Bobéth zu Ehrenmitgliedern des Verbandes ernannt.

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Aus dem Wahlkreis und aus Berlin
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PETRA MERKEL BESUCHTE DIE SCHILLER-OBERSCHULE:
EU-PROJEKTTAG IM ZEICHEN DER WIRTSCHAFTSKRISE

\"Was wird mit Opel passieren? Kann Deutschland bankrott gehen? War die Finanzmarktkrise nicht abzusehen?\" Die Schülerinnen und Schüler der 11. Klassenstufe des Schiller-Gymnasiums in Charlottenburg-Wilmersdorf nutzten am diesjährigen EU-Projekttag am 9. März 2009 die Chance, ihrer SPD-Bundestagsabgeordneten Petra Merkel zahlreiche Fragen zu stellen. Der bundesweite EU-Projekttag fand zum dritten Mal statt. Ziel ist es, das Interesse der Schüler an Europa zu wecken und die Vorteile der EU für Deutschland darzustellen.
Die Schülerinnen und Schüler des Schiller-Gymnasiums waren aber vor allem an der Wirtschaftskrise und ihren Folgen interessiert. Ein weiteres Thema, welches von den rund 100 Schülerinnen und Schülern diskutiert wurde, war die Entwicklungshilfe.

PROJEKTWOCHE DER LOSCHMIDT-OBERSCHULE: JUGENDLICHE GEGEN DIE SUCHT

Es ist für mich eine große Ehre, in diesem Jahr Schirmherrin der Projektreihe „Ich, Du, Er, Sie, Es – WIR!“ der Loschmidt-Oberschule zu sein.

Leben ohne Sucht! Unter diesem Motto stand die Projektwoche der Loschmidt-Oberschule vom 9.- 13. März in Charlottenburg Wilmersdorf. Die Projektwoche, mit dem diesjährigen Thema Drogen, insbesondere der legalen Droge Alkohol, war schon sehr vielversprechend: Ich erlebte eine Eröffnungsveranstaltung mit begeisterten Schülerinnen und Schülern, motivierten Lehrerinnen und Lehrern, einem engagierten Schulleiter und hoch professionellen Sozialpädagogen.

Am Ende der ersten Woche präsentierten die Schülerinnen und Schüler stolz ihre Ergebnisse, die sich in ganz unterschiedlicher Art und immer sehr kreativ mit dem Thema „Leben ohne Sucht“ auseinandersetzten. Beeindruckt hat mich die Idee eines etwa 1,50m hohen Trichters aus Plexiglas. Er fängt symbolisch die Süchte auf, von denen man sich befreien möchte. Viele der Schülerinnen und Schüler nutzten ihn sofort und warfen symbolisch ihre „letzte“ Zigarettenschachtel, eine Flasche Bier, die Schokoladenverpackung oder sogar einen Lottoschein hinein. Denn dass Sucht viele Gesichter haben kann, wissen die Schülerinnen und Schüler schon längst. Wenn das kein Erfolg ist!

Ich bin schon sehr gespannt, auf die nächsten Aktionen, die bis zur Abschlusspräsentation im Sommer geplant sind.

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Termine
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BÜRGERSPRECHSTUNDE

Die nächste Bürgersprechstunde findet statt am Freitag, dem 8. Mai 2009, von 15 bis 17 Uhr im Wahlkreisbüro Petra Merkel, MdB, Goethestraße 80, 10623 Berlin. Wenn Sie Interesse an einem Termin haben, melden Sie sich bitte im Bürgerbüro telefonisch unter 3138882.

AUSSTELLUNG

Es freut mich ganz besonders, dass ich für die nächste Ausstellung Bernd Mehlitz gewinnen konnte, der bis 2003 Abteilungsleiter Bühnen in der Senatskulturverwaltung Berlin war und als „Strippenzieher“ im Berliner Kulturbereich galt. Nach seiner Pensionierung widmet er sich jetzt seit einigen Jahren der Malerei. Gemeinsam mit Bernd Mehlitz eröffne ich die Ausstellung

„Grüße aus der Provinz“ – Acrylbilder von Bernd Mehlitz
am Montag, dem 27. April 2009, von 17.00 bis 18.30 Uhr,
in der GOETHE80, Goethestraße 80, 10623 Berlin.

TANZ IN DEN MAI

Auch in diesem Jahr veranstalten die SPD Charlottenburg-Wilmersdorf und ich wieder den
„Tanz in den Mai“
am Donnerstag, dem 30. April 2009,
Hotel Kurfürstendamm, Einlass: ab 19.00 Uhr, Beginn: 19.30 Uhr.

In diesem Jahr tanzen wir an einem neuen Ort: im Hotel Kurfürstendamm am Adenauerplatz, Kurfürstendamm 68, 10707 Berlin. Auch „Tanzmüde“ werden einen unterhaltsamen Abend verleben! Die Karten kosten im Vorverkauf 13,- € und können im Wahlkreisbüro zu den bekannten Öffnungszeiten erworben werden. Kurzentschlossene erhalten Karten an der Abendkasse für 15.-€. Im Eintrittspreis enthalten sind die Kosten fürs Buffet.

MARKTPLATZ DER DEMOKRATIE – 60 JAHRE GRUNDGESETZ

Am Freitag, dem 22. Mai 2009, findet von 15 bis 20 Uhr auf dem Breitscheidplatz der diesjährige Marktplatz der Demokratie statt. Das Mott laute diese Jahr: 60 JAHRE GRUNDGESETZ „ETWAS BESSERES KONNTE UNS NICHT PASSIEREN!“

Die Marktstände, die von unterschiedlichsten Vereinen und Gruppen gestaltet werden, sollen ein Zeichen für die freiheitliche demokratische Grundordnung setzen. Schauen Sie doch mal vorbei!

Ich wünsche allen Leserinnen und Lesern des Newsletters Frohe Ostern!
Ihre Petra Merkel