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Ausgabe: 1+2 /2009

Aus dem Inhalt:

- Konjunkturpaket II verabschiedet
- Föderalismuskommission
- Mindestlöhne und Mitarbeiterbeteiligung
- Innungsgespräch mit Andrea Nahles, MdB
- Hilfe für Helene


In der vergangenen Woche haben wir einige wichtige und wegweisende Entscheidungen getroffen: Wir haben das größte Konjunkturpaket der Geschichte der Bundesrepublik verabschiedet und wir haben in der Föderalismuskommission II eine Einigung über die künftige Schuldenregel für den Bund und für die Länder erzielen können.

Weitere Vorhaben konnten wir in den insgesamt schon drei Sitzungswochen im Jahr 2009 auf den Weg bringen – und dazu gehören auch Punkte, die uns Sozialdemokraten sehr wichtig sind: wir konnten den Mindestlohn auf weitere sechs Branchen ausweiten, das Meister-BAföG ausbauen und die Mitarbeiterbeteiligung stärken.

Ihre


Petra Merkel


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Aus dem Bundestag
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KONJUNKTURPAKET II

In der vergangenen Woche haben wir das Konjunkturpaket II beschlossen. Mit den Maßnahmen, die zu mehr als 80 Prozent auf die Vorschläge von Frank-Walter Steinmeier zurückgehen, schaffen wir die Grundlage dafür, dass wir den nächsten Aufschwung von der ersten Sekunde an voll mitnehmen können. Kernpunkt des Paketes ist das Investitionsprogramm von insgesamt 10 Mrd. Euro für die Kommunen. Zusammen mit unseren Landtagsfraktionen werden wir darauf achten, dass das Geld jetzt auch zügig dort ankommt, wo es gebraucht wird. Mit so wenig bürokratischem Aufwand wie möglich. Berlin wird 630,60 Millionen Euro erhalten.

Wenn wir in den nächsten drei, vier Monaten anfangen, die Gelder zu investieren, Gebäude zu bauen und zu sanieren, dann sind wir auf einem guten Weg, dieser Krise zu begegnen. Dann stärken wir nicht nur die Konjunktur und sichern Arbeitsplätze, dann gehen wir auch gestärkt aus dieser weltwirtschaftlichen Krise hervor – mit besseren Schulen, Kitas und Unis, Kultureinrichtungen, einer modernisierten Infrastruktur und Gebäuden, die energieeffizient wirtschaften und damit auf mittlere Sicht Energie und Geld sparen.

Wir haben deutlich gemacht, dass es in der Krise nicht nur darum geht, unser eigenes Land zu stabilisieren. Deshalb unterstützt die Bundesregierung auch die Sicherung von Infrastrukturprojekten und neue Investitionen in Entwicklungsländern durch das Konjunkturpaket II. Unsere Entwicklungsministerin, Heidemarie Wieczorek-Zeul hat es auf den Punkt gebracht: „Davon profitieren auch wir, denn wir können uns nur gemeinsam aus der Krise retten“.

Ein weiterer Erfolg war für uns, dass es endlich gelungen ist, mit unserem Koalitionspartner Einigung in der Neuregelung der Kfz-Steuer zu erzielen. In Zukunft sind schadstoffarme Autos günstiger und die von CDU/CSU geplante Deckelung für große Spritschlucker ist vom Tisch. Außerdem hat der Bund nun die Zuständigkeit für die KfZ-Steuer von den Ländern übernommen und verfügt somit über ein gutes Steuerungsinstrument hin zu mehr Nutzung umweltfreundlicher Fahrzeuge.


Sozialdemokratische Handschrift

Das zweite Konjunkturpaket geht im Wesentlichen auf den von Frank-Walter Steinmeier entwickelten Wachstums- und Stabilitätspakt zurück. Somit trägt der Maßnahmenkatalog eindeutig eine sozialdemokratische Handschrift. Das Paket mit einem Umfang von 50 Milliarden Euro setzt auf einen Mix an Maßnahmen, die sich gegenseitig ergänzen, verstärken, rasch und nachhaltig und nur miteinander wirken.

1. Maßnahmen mit kurz- und mittelfristiger Wirkung

Entlastung der privaten Haushalte

• Senkung der Einkommensteuer: Rückwirkend zum 1.1.2009 sinkt der Eingangssteuersatz von 15 auf 14 Prozent. Außerdem erhöht sich der Grundfreibetrag auf 7.834 Euro in 2009, auf 8.004 Euro in 2010.
• Senkung der Krankenkassenbeiträge: Zum 1.7.2009 sinkt der Beitragssatz zur gesetzlichen Krankenversicherung von 15,5 auf 14,9 Prozent.
• Kinderbonus: Für jedes Kind gibt es einen einmaligen Bonus in Höhe von 100 Euro. Kindergeldempfänger erhalten es automatisch von der Familienkasse.
• Zusätzlicher Kinderregelsatz: Die Regelsätze für 6 bis 13-jährige Kinder von Hartz-IV-Empfängern werden auf 70 Prozent (monatlich 35 Euro mehr) erhöht.

Kredit- und Bürgschaftsprogramm für die Wirtschaft

• Stärkung Mittelstand: Zur Sicherung der Finanzierung von Forschungs- und Entwicklungsvorhaben wird das Zentrale Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM) für mittelständische Unternehmen (mit bis zu 250 Mitarbeitern) weiter ausgeweitet. So werden 2009 und 2010 auch größere Unternehmen (bis 1.000 Beschäftigte in Ost- und Westdeutschland) gefördert.
• Stärkung größerer Unternehmen: Die Kreditversorgung der Wirtschaft soll gesichert werden. Im Rahmen weiterer Kredit- und Bürgschaftsprogramme wird analog zum KfW-Sonderprogramm 2009 auch ein Kreditprogramm für größere Unternehmen aufgelegt. Auch dafür werden strenge Kriterien aufgestellt.
• Ausweitung der Exportfinanzierung: Erweiterung der bundesgedeckten Exportfinanzierung.
• Stärkung der Pkw-Nachfrage: Zur Ankurbelung des Neuwagenverkaufs erhält jeder, der einen mindestens seit einem Jahr auf ihn zugelassenen, neun Jahre oder älteren Pkw verschrottet und einen Neuwagen oder einen Jahreswagen kauft, eine Prämie in Höhe von 2.500 Euro.
• Umstellung der Kfz-Steuer: Zum 1.7.2009 wird die Kfz-Steuer umgestellt: Unter anderem wird sich die Steuer am CO2-Ausstoß orientieren und besonders umweltschonende Pkw werden begünstigt. Gleichzeitig wird die Entwicklung von umweltfreundlichen Motoren stärker gefördert.
• Leistungsfähige Breitbandnetze: Der Ausbau der Breitbandnetze für das Internet wird massiv vorangetrieben, damit auch ländliche Regionen einen schnellen Zugang zum Internet bekommen.

Qualifikationsoffensive für Arbeitnehmer

• Neue Ausgestaltung der Kurzarbeit: Die Bundesagentur für Arbeit übernimmt die Hälfte der auf Kurzarbeit entfallenden Sozialbeiträge. Nutzt ein Arbeitnehmer die Kurzarbeit zur Weiterbildung, übernimmt die Bundesagentur die Sozialbeiträge komplett. Zudem wird die Beantragung von Kurzarbeitergeld vereinfacht.
• Weitere Qualifizierungsmaßnahmen: Das Sonderprogramm WeGebAu für ältere und gering qualifizierte Arbeitnehmer wird weiter ausgebaut. Außerdem gibt es zusätzliche Mittel für Qualifizierungsmaßnahmen für Arbeitsuchende, junge Menschen ohne Berufsausbildung und Jugendliche ohne Lehrstelle.
• Arbeitslosenversicherung: Der Beitragssatz zur Arbeitslosenversicherung bleibt bis Ende 2010 bei 2,8 Prozent.
• Verbesserungen für Leiharbeit: Arbeitgeber, die in Leiharbeit beschäftigte Arbeitnehmer wieder einstellen, erhalten Zuschüsse zu deren Qualifizierung. Weiterhin ist ein Mindestlohn für Leiharbeiter geplant.
• Aufstockung der Arbeitsagenturen: Die Arbeitsagenturen erhalten 5.000 zusätzliche Vermittlerstellen.

2. Maßnahmen mit kurz- und langfristiger Wirkung

• Nachhaltige Zukunftsinvestitionen: 4 Milliarden Euro investiert der Bund zusätzlich in die Infrastruktur, weitere 10 Milliarden Euro fließen vom Bund im Rahmen des kommunalen Investitionsprogramms in die Städte und Gemeinden.
• Zukunftsinvestition Bildung: Mit umfangreichen Finanzmitteln werden Kindergärten, Schulen und Hochschulen saniert und ausgestattet sowie in Forschung investiert.
• Zukunftsinvestition Infrastruktur: Weitere Mittel fließen in den Städtebau, Lärmschutz, Krankenhäuser und andere öffentliche Gebäude. Darüber hinaus wird vermehrt in den Ausbau und die Erneuerung von Straßen, Schienen und Wasserstraßen investiert.
• Zukunftsinvestition Klimaschutz: Die Investitionsmaßnahmen in Bildung und Infrastruktur erfolgen unter besonderer Berücksichtigung von Klimaschutz und Energieeffizienz.
• Beschleunigung von Investitionen: Um eine schnelle Vergabe der den Kommunen zur Verfügung gestellten Finanzmitteln zu ermöglichen, wird das Vergaberecht für Aufträge vereinfacht.

3. Maßnahmen einer nachhaltigen Finanzpolitik

Vorübergehende Neuverschuldung: Zur Bekämpfung der Wirtschafts- und Finanzkrise ist eine vorübergehende Erhöhung der Staatsverschuldung unumgänglich. An dem Ziel einer langfristig soliden und tragfähigen Finanzpolitik wird aber weiterhin festgehalten.

Tilgungsregeln: Die neuen Schulden, die zur Finanzierung des Paketes notwendig sind, sollen schnellstmöglich wieder abgebaut werden. In das Gesetz, das den Sonderfonds zur Finanzierung vieler Maßnahmen errichtet, werden deshalb klare Tilgungsregeln aufgenommen.

http://www.spdfraktion.de/cnt/rs/rs_dok/0,,42529,00.html

NACHTRAGSHAUSHALT 2009: 36,8 MILLIARDEN EURO NETTOKREDITAUFNAHME

Der Nachtrag zum Bundeshaushalt 2009 sieht eine Nettokreditaufnahme in Höhe von 36,8 Milliarden Euro vor. Der Nachtragshaushalt schafft die haushaltsmäßigen Voraussetzungen zur Umsetzung des Pakts für Beschäftigung und Stabilität in Deutschland. Er berücksichtigt insbesondere die Steuermindereinnahmen, die sich durch Maßnahmen zum Pakt für Beschäftigung und Stabilität ergeben. Darüber hinaus stellt er den zusätzlichen Bundeszuschuss zur Gesetzlichen Krankenversicherung in Höhe von 3,2 Milliarden Euro in Rechnung. Schließlich berücksichtigt er bereits feststehende Mehrbelastungen bei den Steuern, etwa durch die Entfernungspauschale, und auf dem Arbeitsmarkt.

Die Nettokreditaufnahme in Höhe von 36,8 Milliarden Euro liegt um 8,1 Milliarden Euro über der Summe der im Haushaltsplan 2009 veranschlagten Investitionen. Nach Artikel 115 Grundgesetz darf die Nettokreditaufnahme die Investitionen nur zur Abwehr einer Störung des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts überschreiten. Diese Konstellation ist im Jahr 2009 gegeben: Deutschland erlebt in diesem Jahr eine der heftigsten Rezessionen seiner Geschichte.

Das Ziel eines ausgeglichenen Bundeshaushaltes bleibt unverändert gültig. In der außergewöhnlichen Situation des Jahres 2009 müssen jedoch vorrangig die wirtschaftliche Substanz des Landes gesichert und die Aufschwungkräfte gestärkt werden. Deshalb wird der für 2011 angestrebte Haushaltsausgleich vorübergehend zurückgestellt. Dies ist auch deswegen verantwortbar, weil mit der unter rot-grün begonnenen Konsolidierung die öffentlichen Haushalte mit großen Anstrengungen wieder auf ein solides Fundament gestellt wurden. Sobald der nächste Aufschwung einsetzt, wird der Konsolidierungskurs konsequent fortgesetzt werden. Das ist den Sozialdemokraten mit Blick auf die kommenden Generationen besonders wichtig.

Für die Zukunft wird für den Bund und für die Länder im Rahmen der Föderalismusreform II eine Neuregelung zur Begrenzung der Nettokreditaufnahme im Grundgesetz verankert werden.


FÖDERALISMUSREFORM

2007 hat sich, wie in der Föderalismuskommission I vorgesehen, die Föderalismuskommission II gegründet: Die „Kommission von Bundestag und Bundesrat zur Modernisierung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen“ mit dem Auftrag, Vorschläge zur Modernisierung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen zu erarbeiten.

Auf die Klausursitzung am 5. Februar folgte eine letzte Kommissionssitzung am 12. Februar. Dort haben wir Einigkeit über eine neue Schuldenregel für Bund und für die Länder erzielt. In einer allerletzten, rein redaktionellen Sitzung am 5. März werden wir die Texte, wie Ausführungsgesetze, verabschieden.

In den letzten Monaten haben sich die Bedingungen unter denen wir die Arbeit in der Föderalismuskommission zum Ende geführt haben, dramatisch verändert. Und in diesen schwierigen Zeiten fiel nun das Ende der „FöKo II“ und die Entscheidung über eine neue Schuldenregel.

Dies schien für einige angesichts der ernormen Belastungen, die wir jetzt haben und die Summen, die wir in die Hand nehmen, um die Wirtschaftskrise zu überstehen, widersprüchlich. Während die einen fanden, dass eine Schuldenregel nun gerade jetzt gebraucht wird, fanden die anderen, dass es in einer Zeit, in dem wir jegliche Schuldengrenze deutlich überschreiten, nicht der richtige Zeitpunkt ist, so etwas einzuführen. Ich meine: Wenn nicht jetzt, wann dann?

Wie sieht die neue Schuldenregel denn nun aus?

Wir setzen uns engere Grenzen als bisher:
Für den Bund ist eine strukturelle Verschuldung von 0,35% des Bruttoinlandsprodukts zulässig, die Länder haben sich dazu verpflichtet, ab 2020 keine strukturelle Verschuldung mehr zu machen, also eine „Null“. Diese Nulllinie können einige Länder jedoch nur mit Unterstützung schaffen, die solidarisch von Bund und Ländern aufgebracht werden soll. Berlin, Bremen, Saarland, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein werden danach jährlich für neun Jahre zusammen 800 Millionen Euro bekommen. Der Betrag wird zur Hälfte von Bund und von allen anderen Ländern aufgebracht.

Daneben ist eine konjunkturelle Verschuldung zulässig sowie die Möglichkeit in absoluten Ausnahmefällen, wie Naturkatastrophen oder Krisen wie die derzeitige globale Finanzkrise, Schulden zu machen.

Ebenfalls wurde bei vielen Verwaltungsthemen Einigung erzielt: so wird es bei der öffentlichen Informationstechnologie für den Bund eine Kompetenz für das sogenannte Koppelnetz geben. Damit hat der Bund die Koordinierungskompetenz für die mehr als hundert öffentlichen IT-Netze. Auch konnten sich Bund und Länder endlich auf ein zentrales Krebsregister verständigen.

Auch beim Kooperationsverbot zwischen dem Bund und den Kommunen gibt es Bewegung, wie weit diese gehen wird, bleibt bis zum letzten Sitzung im März abzuwarten.


MEISTER-BAFÖG

Ein weiteres wichtiges Anliegen wurde letzte Woche beschlossen: Das Meister-BAföG wird ausgebaut und eröffnet neuen Berufsgruppen bessere Aufstiegsmöglichkeiten. Mit den Verbesserungen hat der Deutsche Bundestag fast eins zu eins die Eckpunkte umgesetzt, die die SPD-Bundestagsfraktion im Juni vergangenen Jahres zur Reform des Meister-BAföG beschlossen hatte. Damit ist es der SPD-Bundestagsfraktion erneut gelungen, nicht nur die Meinungsführerschaft in der Großen Koalition sichtbar werden zu lassen, sondern vor allem auch in praktische Politik und damit in konkrete Verbesserungen für die Menschen umzusetzen.

MEHR MINDESTLÖHNE

Die SPD hat mit viel Ausdauer und systematischer Arbeit den Weg für Mindestlöhne beschritten. Die SPD-Bundestagsfraktion hat gemeinsam mit Bundesarbeitsminister Olaf Scholz hart mit dem Koalitionspartner verhandelt, um Branche für Branche in das Arbeitnehmer-Entsendegesetz aufzunehmen und Mindestarbeitsbedingungen gesetzlich zu regeln.

Die Mitarbeiter in folgenden Branchen werden nun auch gerechtere Löhne erhalten: Pflegebranche, Wach- und Sicherheitsgewerbe, Abfallwirtschaft, Bergbauspezialdienste, industrielle Großwäschereien und Weiterbildung. Dies wurde in der vergangen Sitzungswoche des Deutschen Bundestages mit der 2./3. Lesung des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes beschlossen. Zusammen mit dem ebenfalls in 2./3. Lesung beschlossenen Mindestarbeitsbedingungengesetz und den im Koalitionsausschuss beschlossenen Sonderregelungen für die Zeitarbeitsbranche konnten damit für weitere 1,7 Millionen Beschäftigte fairere Löhne erkämpft werden.

Bisher sind im Arbeitnehmer-Entsendegesetz folgende Branchen aufgenommen worden: Das Bauhauptgewerbe, das Abbruchgewerbe, das Maler- und Lackiererhandwerk, das Dachdeckerhandwerk, das Elektrohandwerk, das Gebäudereinigerhandwerk und die Briefdienstleistungen. Mit den jetzt neu hinzugekommenen Branchen können rund 3,5 Millionen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer vom Mindestlohn profitieren. Wir werden uns auch weiterhin für gerechte Löhne in Deutschland einsetzen. Nur mit vernünftigen Mindestlohnregelungen können wir den Konsens der sozialen Marktwirtschaft wieder herstellen, dass auch die Unternehmen soziale Verantwortung für ihre Belegschaften haben.

Wir wollen gerechte Löhne für gute Arbeit. Jeder Mensch muss in Würde arbeiten können. Dazu gehört auch eine gerechte Entlohnung. Wettbewerb muss über bessere Produkte und Dienstleistungen, effizienteres Management und klügere Ideen stattfinden - nicht aber über Niedriglöhne. Nur so bringen wir den Standort Deutschland voran. Wer Dumpinglöhne zahlt beutet doppelt aus: die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, aber auch alle Steuerzahler. Denn sie müssen für die ergänzenden Hilfen des Staates aufkommen. Deshalb macht sich die SPD auch weiterhin für einen flächendeckenden Mindestlohn stark.

Mindestlohngesetze werden modernisiert

Das Arbeitnehmer-Entsendegesetz und das Mindestarbeitsbedingungengesetz bieten die Grundlage für die Einführung von Mindestlöhnen. Die Abgrenzung zwischen beiden Gesetzen erfolgt anhand des Kriteriums „Tarifbindung von 50 Prozent\". Wenn die tarifgebundenen Arbeitgeber eines Wirtschaftszweiges bundesweit oder regional mehr als 50 Prozent der in der Branche tätigen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer beschäftigen, gilt das Arbeitnehmer-Entsendegesetz. Liegt die Tarifbindung der Branche unter 50 Prozent gilt das Mindestarbeitsbedingungengesetz. Mindestlöhne können damit in jeder Branche entweder auf der Grundlage des einen oder des anderen Gesetzes festgelegt werden. Es bleiben keine „weißen Flecken\".

Voraussetzung ist bei ersterem der Antrag einer Tarifvertragspartei auf Allgemeinverbindlicherklärung und bei letzterem ein durch den sog. Hauptausschuss (ein Gremium, das aus unabhängigen Experten besteht) festgestelltes Erfordernis zur Festsetzung von Mindestarbeitsbedingungen. In einem Fachausschuss werden dann die Mindestarbeitsentgelte festgelegt und durch eine entsprechende Rechtsverordnung der Bundesregierung in Kraft gesetzt.


STÄRKERE FÖRDERUNG DER MITARBEITERBETEILIGUNG

Mit der Modernisierung der Mitarbeiterbeteiligung erreichen wir Sozialdemokraten für viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in unserem Lande eine echte Verbesserung und zugleich eine gerechtere Verteilung der Unternehmensgewinne. Für die Beschäftigten kann künftig neben den Tariflohn eine Beteiligung an ihrem Unternehmen treten. Die Unternehmen profitieren von motivierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern und verbessern ihre Eigenkapitalausstattung.

Mit dem am 22. Januar in 2./3. Lesung verabschiedeten Mitarbeiterkapitalbeteiligungsgesetz wird die Beteiligung von Mitarbeitern am Kapital ihres Unternehmens gestärkt. Für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer wird das Gesetz bessere Rahmenbedingungen, einen fairen Anteil am wirtschaftlichen Erfolg ihres Unternehmens und somit am Gewinn schaffen.

Lediglich in 2 Prozent aller Betriebe in Deutschland sind die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter am Kapital, und nur in 9 Prozent am Gewinn beteiligt. In kleineren und mittleren Unternehmen ist die Mitarbeiterbeteiligung noch geringer. Gerade für diese Unternehmen sind die heutigen Möglichkeiten zur Mitarbeiterbeteiligung oft unattraktiv, da sie einen hohen bürokratischen Aufwand erfordern. Es fehlt vor allem an einfachen und leicht zu verwirklichenden Möglichkeiten, insbesondere für die nicht an der Börse gehandelten mittelständischen Unternehmen. Eine Form der Mitarbeiterbeteiligung, die dem Unternehmen Eigenkapital zur Verfügung stellt und für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern insolvenzsicher und leicht handelbar ist, kann heute nur mit großem Aufwand und mit hohen Kosten umgesetzt werden. In kleinen und mittleren Unternehmen ist jedoch die überwiegende Zahl der Beschäftigten in Deutschland tätig, rund 70 Prozent der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten. Hier liegt also großes Potenzial zur Ausweitung der Mitarbeiterkapitalbeteiligung.


Die wesentlichen Regelungen des Gesetzentwurfes sehen eine Verbesserung der Förderung nach dem Fünften Vermögensbildungsgesetz (VermBG), Stärkung der betrieblichen Mitarbeiterkapitalbeteiligung sowie die Einbeziehung von Fonds in die Förderung vor.


Nähere hier zu unter: http://www.spdfraktion.de/cnt/rs/rs_dok/0,,45071,00.html

MEHR UNTERSTÜTZUNG FÜR CONTERGAN-OPFER

Mit zum Teil schwersten Fehlbildungen kam in den Jahren von 1958 bis 1962 eine Vielzahl von Kindern auf die Welt, die geschädigt waren durch das Schlafmittel Contergan. Die heute noch lebenden Geschädigten erhalten in Deutschland Renten nach dem Conterganstiftungsgesetz. Nach der Verdopplung dieser Renten im Mai 2008 beschäftigt sich der am 22. Januar im Bundestag beratene Antrag „Angemessene und zukunftsorientierte Unterstützung der Contergan geschädigten sicherstellen“ mit weitergehenden Maßnahmen.

Mit dem Antrag wird die Bundesregierung aufgefordert, zu prüfen, ob künftig eine automatisierte Dynamisierung der Conterganrenten erforderlich ist und wie die Vernetzung und Beratung Betroffener sowie der zuständigen Ärzte und des Fachpersonals sichergestellt werden kann. Zudem soll die Bundesregierung im ersten Halbjahr 2009 einen Forschungsauftrag vergeben, der in einer Längsschnittstudie die Beeinträchtigung der Lebenssituation Contergan geschädigter abbildet und forschungsbegleitend ein Netzwerk für Dysmelie zur gegenseitigen Information und Beratung aufbauen soll. Des Weiteren soll die Regierung sich dafür einsetzen, dass die Erschwernisse bei der Gewährung von Leistungen zum Beispiel in Bereichen wie Pflege und Mobilität beseitigt werden. Die bereits begonnene Reform bei der Finanzausstattung und Struktur des Stiftungsgesetzes der Conterganstiftung soll zudem


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Dies & Das
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HILFE FÜR HELENE

Mich erreichen viele Aufrufe, nicht allen kann ich nachkommen – aber dieser liegt mir sehr am Herzen: Vielleicht können Sie dem Aufruf folgen, und sich am Samstag testen lassen oder, wie ich, die DKMS mit einer Spende unterstützen:

Helene wurde am 15. November 2008 geboren. Am 12. Dezember 2008 wurde bei Helene eine akute lymphoblastische Leukämie (ALL) diagnostiziert. Seit diesem Tag wohnt Helene mit den Eltern in der Uniklinik Hamburg auf der Kinderkrebsstation. Anfang Januar stand fest, dass ihr nur eine Knochenmarktransplantation (KMT) im April/Mai eine realistische Heilungschance bieten wird. Einen geeigneten Spender zu finden ist allerdings äußerst schwierig. Deshalb zählt jeder Einzelne, der sich zur Verfügung stellt - seine Stammzellen können vielleicht morgen ein Leben retten.

Aus diesem Grund organisieren die Familien und Freunde in Berlin gemeinsam mit der DKMS (Deutsche Knochenmarkspenderdatei) eine große Hilfsaktion unter der Schirmherrschaft des Hertha-Spieler Arne Friedrich an der ehemaligen Schule von Helenes Eltern, dem Arndt-Gymnasium in Dahlem.
Unter dem Motto „Ein kleiner Moment für Dich, ein ganzes Leben für mich!“ wollen wir jedem die Möglichkeit geben, sich durch die Abnahme von 5ml Blut in die DKMS Datenbank aufnehmen zu lassen. Wir hoffen auf diesem Weg für Helene und andere einen passenden Spender zu finden.


Samstag, den 21.02.2009, 10 – 18 Uhr Arndt-Gymnasium Dahlem
Königin-Luise-Straße 80-84, 14195 Berlin

Auch um eine weitere Form der Unterstützung werben wir:
Die Typisierung und Registrierung eines potentiellen Stammzellenspenders kostet die DKMS 50 Euro. Die Spenderneugewinnung wird nicht mit öffentlichen Geldern unterstützt, weshalb unsere Aktion auf Geldspenden angewiesen ist.

Damit können sich Spender an den Kosten der Typisierung beteiligen. Sie unterstützen damit den Ausbau der DKMS Deutsche Knochenmarkspenderdatei und helfen, die Überlebenschancen für Helene und viele andere Patienten zu erhöhen. Als gemeinnützige Gesellschaft stellt die DKMS für jede Geldspende eine Spendenbescheinigung aus.


DKMS Spendenkonto, Konto: 4 990 701
BLZ: 100 700 24, Deutsche Bank Berlin

Es gibt auch eine eigene Webseite für Helene http://www.hilfe-fuer-helene.de.


ZWEI WOCHEN IM BUNDESTAG

Ab und zu finden Praktikantinnen und Praktikanten ihren Weg zu mir. Und ich bitte sie dann, einen kurzen Bericht über ihre Eindrücke zu schreiben. Hier nun der jüngste Bericht meiner auch jüngsten 14jährigen Praktikantin Dalia, die im Januar 2 Wochen ihr „Betriebspraktikum“ bei mir machte:

\"Zwei unvergessliche Wochen im Bundestag!

Das Büro einer Bundestagsabgeordneten, drei wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und mitten drin ich, eine Schülerpraktikantin, die zwei Wochen (19.1.09 – 30.1.09) ihr Betriebspraktikum hier absolvieren durfte.
An meinem ersten Arbeitstag betrat ich um ca. 9.45 Uhr das Paul-Löbe-Haus, ich ging durch die Sicherheitskontrolle, die mich in den nächsten Tagen nicht mehr erwarten würde, da ich einen sensationellen Hausausweis mit meinem Namen und meiner Funktion (Praktikantin) erhielt. Ich lernte kurz das Team von Petra Merkel kennen, dass ich aber schon ein wenig kannte, denn ich habe auch den Girls Day 2008 in ihrem Büro verbracht und dann wurde mir auch schon die erste Aufgabe übertragen, nämlich die Post zusammen mit Isabell (Wissenschaftliche Mitarbeiterin) zu holen, darauf folgte dann die so genannte „Lage“, eine wöchentliche Besprechung der Termine, Veranstaltungen usw. Mein erster Tag neigte sich dem Ende zu und ich wusste genau, dass die kommenden zwei Wochen einzigartig und aufregend werden! In der ersten Woche lernte ich wie ich die Post und die Einladungen sortiere, Termine absage oder zusage, an das Telefon gehe und ich machte auch einige google-Recherchen. Ich durfte Petra Merkel auch auf Termine/Veranstaltungen begleiten, wie zum Beispiel die Parlamentarische Linke der SPD oder die Grüne Woche, wo sie die Moderation für eine Podiumsdiskussion übernahm. Es war sehr spannend und hat mir den Beruf „Bundestagsabgeordnete“ näher erklärt.

In der zweiten Woche, gab es noch mehr Highlights, denn Petra Merkel organisierte mir einen Platz im Plenarsaal bei der Gedenkstunde der Opfer des Nationalsozialismus. Das war für mich etwas sehr besonderes und das nicht nur weil ich im Plenarsaal voller wichtigen Politiker saß, sondern weil ich selber jüdisch bin und auf die Jüdische Oberschule (Gymnasium) in Berlin-Mitte gehe. Mich haben die Reden von Norbert Lammert (Präsident des Deutschen Bundestages) und Horst Köhler (Bundespräsident) sehr beeindruckt und persönlich getroffen. Außerdem habe ich Petra Merkel in den Haushaltsausschuss begleitet und bekam eine Eintrittskarte für das Plenum zum Thema: „Bekämpfung des Aufenthalts in terroristischen Ausbildungslagern“, was ich mir selbst ausgesucht habe.
Es war ein Erlebnis, bei dem ich viel über Büroorganisation, Ausschussarbeit, Plenardebatten und Teamarbeit gelernt habe und viele neue Erfahrungen gesammelt habe. Aber vor allem ist mir jetzt bewusst, wie stressig, anstrengend aber auch schön das Leben als Bundestagsabgeordnete ist.\"

Dalia



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Aus dem Wahlkreis und aus Berlin
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STANDORT DER REITERSTAFFEL / RECHNUNGSPRÜFUNGSAUSSCHUSS

Schon seit längerem beschäftigen wir uns im Rechnungsprüfungsausschuss des Deutschen Bundestages mit der Frage, wo soll die Reiterstaffel der Bundespolizei in Berlin untergebracht werden. Nun wird endlich die Entscheidung bis Ende März fallen. Die 2002 vom Land Berlin übernommene Reiterstaffel ist derzeit in zwei Liegenschaften des Landes Berlin in Spandau und Grunewald untergebracht. Spandau ist wegen des schlechten baulichen Zustandes für eine dauerhafte Unterbringung der Reiterstaffel jedoch nicht geeignet. Die Liegenschaft in Grunewald sei zwar für die Unterbringung der gesamten Staffel geeignet, stehe jedoch nur für eine vorübergehende Unterbringung zur Verfügung.

Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben hat für eine dauerhafte Lösung nach weiteren Unterbringungsmöglichkeiten gesucht. So sei das Gelände der ehemaligen tierärztlichen Fakultät der Humboldt-Universität in der Hannoverschen Straße nicht geeignet. Auf dem Gelände der Trabrennbahn Mariendorf, das ebenfalls untersucht wurde, hätte ein teurer Neubau errichtet werden müssen. Eine dauerhafte Lösung zur Unterbringung der Reiterstaffel sei in Mariendorf nicht zu erreichen. Dagegen wird die Trabrennbahn Karlshorst in dem Bericht \"für die angestrebte Nutzung als fast ideal bezeichnet\". Der Betreiber müsste Gebäude und Anlagen neu errichten, die dann von der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben gemietet werden könnten. Eine zeitnahe Lösung für die endgültige Unterbringung der Reiterstaffel wäre in Karlshorst möglich.

Abgeordnete aller Fraktionen ließen deutlich ihren Unmut erkennen, dass es auch Jahre nach der Übernahme der Reiterstaffel durch den Bund keine Lösung für die endgültige Unterbringung gebe. Daraufhin kündigte die Regierung die Entscheidung über die Unterbringung bis Ende März an. Ich werde mich dafür einsetzen, dass es zu keiner weiteren Verzögerung kommen wird!


WIRTSCHAFTKRISE ZUR WEITERBILDUNG NUTZEN!
GESPRÄCHSRUNDE MIT ANDREA NAHLES UND INNUNGSVERTRETER

Ende Januar lud ich Vertreterinnen und Vertreter von Innungen, Betrieben, Straßen-AGs und Gewerbetreibende aus Charlottenburg-Wilmerdorf zu einer Informationsrunde in den Deutschen Bundestag ein mit Andrea Nahles, arbeitspolitische Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion, und Referentinnen der Bundesagentur für Arbeit (Regionaldirektion Berlin-Brandenburg).

Die Diskussion stand unter dem Motto „Qualifizieren statt Entlassen“ - ein Element unseres zweiten Konjunkturpaketes zur Sicherung und Erhaltung von Arbeitsplätzen. Andrea Nahles stellte das Programm WeGebAU (Weiterbildung Geringqualifizierter und beschäftigter älterer Arbeitnehmer in Unternehmen) der Bundesagentur für Arbeit vor. War das Programm bisher nur auf bestimmte Zielgruppen ausgelegt, wird es nun für alle geöffnet und ermöglicht damit auch die Weiterbildung bereits qualifizierter Arbeitnehmer/innen. Schnell bestand Einigkeit darüber, dass Qualifizierung gerade in der Krise notwendig ist, um dem sich abzeichnenden Fachkräftebedarf zu begegnen. Leerlauf durch ausbleibende Aufträge sollte genutzt werden, um Beschäftigte durch WeGebAU weiterzubilden. Neben dem Kurzarbeitergeld, das auch kleinen Betrieben zugänglich ist, ist die Öffnung des Qualifizierungsprogramms WeGebAU richtig war übereinstimmend die Auffassung der Innungsvertreter und der Handwerkskammer.

Zum Abschluss der Veranstaltung war für alle Beteiligten klar, dass eine intensive Beratung von der Bundesagentur für Arbeit gerade bei kleinen Betrieben nötig ist. „Wir brauchen eine Agentur als Ansprechpartner“, so lautete die Forderung einiger Innungsvertreter. In der praktischen Umsetzung wäre nach Einschätzung der Bundesagentur für Arbeit die Einrichtung einer „Betriebssitzagentur“ denkbar. Diese könnte dann bedarfsgerechte Konzepte und Fortbildungsangebote gerade für kleinere Betriebe anbieten.

Andrea Nahles begrüßte die Informationsrunde zwischen der Bundesagentur für Arbeit, Unternehmern und Politik. Der direkte Austausch könne im Gesetzgebungsverfahren einfließen. Großes Interesse bestand auch an der Einführung des Mindestlohns in weiteren Branchen, hier konnte Andrea Nahles die aktuellsten Ergebnisse vortragen.

Mit dem Qualifizierungsprogramm bieten wir im Konjunkturpaket II in der Krise eine Chance. WeGebAU ist ein Instrument, um Arbeitsplätze zu sichern und zu erhalten. So können Betriebe bei geringer Auftragslage doppelt profitieren: einmal von qualifizierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern und von den Lohn- und Sozialkostenzuschüssen. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter profitieren von einem weiter bestehenden Arbeitsplatz und von einer höheren Qualifikation.


ZU GAST AUF DER GRÜNEN WOCHE

Auf der diesjährigen grünen Woche wurde ich von den Berliner Kleingärten an den Stand des Landesverbandes der Gartenfreunde Berlin e.V. auf der Grünen Woche. eingeladen, um die Moderation für eine Podiumsdiskussion zum Thema „Unsere Aufgabe als Zwischenpächter – Wie verhalten sich andere Organisationen“ zu übernehmen. Da ich selbst Kleingärtnerin bin, habe ich das natürlich sehr gerne gemacht. Für mich bedeuten Kleingärten Natur und Leben – sie sind ein Ort für viele Generationen – so kenne ich das aus meiner eigenen Familie. Die Kleingärten sind wichtiger Bestandteil – gerade in einer Großstadt wie Berlin und ich setze mich dafür ein, dass diese Kleinode langfristig erhalten bleiben.

Auf dem Podium in der Halle 9 konnte ich zur der Diskussionsrunde den Präsidenten des Landesverbands Berlin der Gartenfreunde e.V., Peter Ehrenberg, sowie Herrn Thomas vom Bezirksverband Charlottenburg der Kleingärtner, Frau Titel vom Bezirksverband der Kleingärtner Wilmersdorf, Herrn Wölfer vom Bezirksverband der Kleingärtner Pankow, Herrn Landgraf vom Bezirksverband der Kleingärtner Treptow und den Rechtsanwalt Herrn Naumann begrüßen.

Themen wie die Frage des Umgangs mit den übergroßen Lauben, insbesondere die Frage der Abrisskosten und die Flächensicherung bei Eigentümerwechsel standen dabei im Mittelpunkt der Diskussion. Wiederholt wurden in den vergangenen Jahren Kleingartenflächen privater Eigentümer veräußert. Einher geht mit einem solchen Eigentümerwechsel natürlich immer die Frage, was das für die Zukunft der jeweiligen Kolonie bedeutet. Erfreut zeigten sich die Kleingärtner von der Nachricht, die ich an dieser Stelle überbringen konnte, dass die Kleingartenflächen, die im Verkaufsprogramm der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben sind, in diesem Jahr nicht veräußert werden sollen.

Als Bundestagsabgeordnete unterstütze ich die Kleingärtner gern und will meinen Beitrag dazu leisten, bei Problemen Lösungen und Wege zu finden, die „grüne Lunge“ der Stadt zu erhalten.


GRUßWORT BEI NIKE

Brauchen wir ein Gütezeichen für Museumsvitrinen?\" ist das Thema des 3. N.i.K.e.-Workshop (Netzwerk zum interdisziplinären Kulturguterhalt in Deutschland), der Anfang Februar in der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM) stattfand. Am ersten Tag dieses zweitägigen Workshops konnte ich nach der Begrüßung durch den Präsidenten der BAM Manfred Hennecke über das \"Öffentliche Interesse an der Erhaltung des kulturellen Erbes\" referieren.

In meinem Grußwort hob ich heraus, wie wichtig das Bewahren alter „originaler“ Kunstschätze und Kunstwerke gerade in der heutigen Zeit der digitalen Beliebigkeit ist.

Für mich war dabei vor allem wieder eins interessant: die Schnittstelle zwischen Kunst und Forschung, mit der ich schon mehrere Male in Berührung gekommen. Alle Projekte haben einen Weg: die Kooperation dafür zwischen Kultur- und Forschungseinrichtungen und alle Projekte haben ein Ziel: Die Bewahrung des Kulturerbes – die Rekonstruktion, die Restaurierung.

Das Ionenstrahllabor des damaligen Hahn-Meitner-Instituts sollte geschlossen werden – und ich entdeckte, dass dort neben der sehr erfolgreichen Augentumorhintergrundbestrahlung Materialanalysen für Kunstwerke durchgeführt wurden.

Die sogenannte „Schnipselmaschine“ – ein Pilotprojekt des Fraunhofer Institutes zur „virtuellen Rekonstruktion vorvernichteter Stasi Unterlagen“ war das nächste Projekt, für das ich mich eingesetzt habe. Herr Dr. Dr. Nickolay hat mit Kollegen anfangs nach Feierabend getüftelt, wie man ein Verfahren zur Zusammenfügung von zerrissenem Papier entwickeln kann.

Und meine dritte Erfahrung mit der Schnittmenge Forschung/Kultur sind die Qumran Rollen. Ich habe die finanzielle Beteiligung der SPK an dem Projekt der BaM – Bundesanstalt für Materialforschung – erreicht. Und so konnte gesichert werden, dass eine israelische Forscherin in Berlin Fragmente von Qumranrollen bei der BaM analysiert, die ihr inzwischen aus „aller Welt“ geschickt werden.

Im letzten Jahr konnte ich auch ein Grußwort sprechen, als das Memorandum of Understanding der Forschungsallianz Kulturerbe zwischen der Stiftung Preußischer Kulturbesitz, der Fraunhofer Gesellschaft und der Leibniz Gemeinschaft unterzeichnet wurde. Und bei dieser Gelegenheit habe ich schon betont, für wie wichtig ich die Zusammenarbeit von Forschungs- und Kultureinrichtungen halte, wie groß die Synergieeffekte sein können, die sich hier aus ergeben. Wie wichtig dies für den Standort Deutschland ist – als Kulturstandort, als Forschungsstandort, aber auch als Wirtschaftsstandort.

Diese Kooperationen sind sehr spannend und bringen wichtige Impulse sowohl für die Kultur wie auch für die Forschung in Deutschland.


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Termine
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BÜRGERSPRECHSTUNDE

Die nächste Bürgersprechstunde findet statt am Freitag, den 20. März 2009, von 15.00 bis 17.00 Uhr, im Wahlkreisbüro von Petra Merkel, MdB, Goethestraße 80, 10623 Berlin. Wenn Sie Interesse an einem Termin haben, melden Sie sich bitte im Bürgerbüro telefonisch unter 3138882.


FRAKTION VOR ORT – ZUM THEMA SICHERHEIT

Seit einiger Zeit fallen häufig Begriffe, die nicht so recht zu unserem Verständnis von Bürger- und Freiheitsrechten passen wollen: Anti-Terror-Datei, Online-Durchsuchung oder Rasterfahndung sind nur einige davon. Solche Begriffe sind es auch, die die Frage aufwerfen, wie sich Freiheit und Sicherheit im 21. Jahrhundert überhaupt zueinander verhalten: Bedingen sie sich gegenseitig oder schließen sie einander aus? Gemeinsam mit den Berliner SPD-Bundestagsabgeordneten lade ich ein zur Fraktion vor Ort-Veranstaltung:

Freiheit oder Sicherheit?
Innenpolitische Maßnahmen, Instrumente und Grenzen einer neuen Sicherheitsarchitektur für Deutschland
Donnerstag, den 5.März 2009, 19.30 Uhr - 21.30 Uhr
Reichstagsgebäude, Eingang Nord, Paul-Löbe-Allee, Otto-Wels-Saal.

Eine Anmeldung zur Veranstaltung ist erforderlich unter:
http://www.spdfraktion.de/cnt/rs/rs_dok/0,,46248,00.html#anmeld


AUSSTELLUNG

Es freut mich ganz besonders, dass ich für die nächste Ausstellung Bernd Mehlitz gewinnen konnte, der bis 2003 Abteilungsleiter Bühnen in der Senatskulturverwaltung Berlin war und als „Strippenzieher“ im Berliner Kulturbereich galt. Nach seiner Pensionierung widmet er sich jetzt seit einigen Jahren der Malerei. Gemeinsam mit Bernd Mehlitz eröffne ich die Ausstellung

„Grüße aus der Provinz“ – Acrylbilder von Bernd Mehlitz
am Montag, den 27. April 2009, von 17.00 bis 18.30 Uhr,
in der GOETHE80, Goethestraße 80, 10623 Berlin.


TANZ IN DEN MAI

Auch in diesem Jahr veranstalten die SPD Charlottenburg-Wilmersdorf und ich wieder den
„Tanz in den Mai“
am Donnerstag, den 30. April 2009,
Hotel Kurfürstendamm
Einlass: ab 19.00 Uhr, Beginn: 19.30 Uhr.

In diesem Jahr tanzen wir an einem neuen Ort: im Hotel Kurfürstendamm am Adenauerplatz, Kurfürstendamm 68, 10707 Berlin. Auch „Tanzmüde“ werden einen unterhaltsamen Abend verleben! Die Karten kosten im Vorverkauf 13,- € und können im Wahlkreisbüro zu den bekannten Öffnungszeiten erworben werden. Kurzentschlossene erhalten Karten an der Abendkasse für 15.-€. Im Eintrittspreis enthalten sind die Kosten fürs Buffet.