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Ausgabe: 11/2008

Aus dem Inhalt:

- Mittel für die Gedächtniskirche
- Ergebnisses des Vermittlungsausschusses
- Weiterentwicklung der Arbeitsförderung
- Operation ATALANTA
- Krankenhausfinanzierungsgesetz beschlossen
- Höhere Bundesbeteiligung an Kosten der Unterkunft
- Lehren aus der Finanzmarktkrise


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Aus dem Bundestag
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Diese Woche war die letzte Sitzungswoche im Bundestag für dieses Jahr. Im nächsten Jahr werden wir ein „Superwahl-Jahr“ haben, das schon im Januar mit der Landtagswahl in Hessen am 18.01. beginnt…. 2009 wird spannend!

Meine Bilanz für dieses Jahr haben Sie bereits mit meinen Weihnachtsgrüßen erhalten – gerne schicke ich Ihnen weitere Exemplare zu, wenn Sie sie an interessierte Freunde und Bekannte weitergeben möchten. Melden Sie sich einfach bei mir!

Sie erreichen meine Büros wieder ab dem 5. Januar 2009!

Ich wünsche Ihnen frohe Weihnachten, geruhsame Festtage und einen guten Start ins Neue Jahr! Wir sehen uns bald 2009!!

Ihre

Petra Merkel

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Dies & Das
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GEDÄCHTNISKIRCHE – RUND EINE MILLIONEN EURO VOM BUND

Ich habe mich im Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages erfolgreich dafür eingesetzt, dass der Turm der Kaiser-Wilhelm-Gedächtniskirche rund eine Millionen Euro aus dem Sonderprogramm Denkmalschutz erhält. Der Haushaltsausschuss hat am Mittwoch 994.300 Euro für die Sanierung des Turms bewilligt.

Ich bin sehr erfreut darüber, dass es mir in enger Zusammenarbeit mit Pfarrer Martin Germer von der Evangelischen Kaiser-Wilhelm-Gedächtnis-Kirchengemeinde gelungen ist, die Grundlage dafür zu schaffen, dass der Antrag erfolgreich war. Die Mittel sind Teil des Sonderprogramms Denkmalschutz des Bundes, das zur Sanierung und Sicherung national bedeutender Baudenkmäler dient. Insgesamt 40 Millionen Euro stehen dafür zur Verfügung. Eine erste Tranche wurde im Herbst verabschiedet, der Haushaltsausschuss hat nun in der zweiten Runde insgesamt 13,5 Millionen Euro für 96 Projekte im gesamten Bundesgebiet bewilligt.

Die Gedächtniskirche mit ihrem vom Verfall bedrohtem Turm sind national wichtige Denkmäler mit einem Symbolgehalt, der weit über Berlin und Deutschland hinausgeht. Deshalb bin ich sehr erfreut darüber, dass ich erreichen konnte, dass auch der Bund die Sanierung unterstützen wird.

Insgesamt werden rund vier Millionen Euro für die Sanierung des Turms benötigt. Neben den Mitteln aus der öffentlichen Hand soll der Rest durch Spenden aufgebracht werden. Ich bin zuversichtlich, dass die Spendenbereitschaft noch weiter wachsen wird und die noch fehlenden Mittel zusammenkommen werden. Dank des großen Engagements von Pfarrer Germer und seinen Mitstreiterinnen und Mitstreitern sei bereits viel erreicht worden.

Wie auch Sie die Sanierung des Turms unterstützen können:

http://www.gedaechtniskirche-berlin.de/KWG/dateien/aktuelles.php#news361

http://www.ein-kirchturm-der-bewegt.de/

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Aus dem Bundestag
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Der Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat konnte in dieser Woche Einigung über drei Gesetze erzielen. Ebenfalls hat der Bundesrat in seiner letzten Sitzung in diesem Jahr am Freitag eine Reihe von zustimmungspflichtigen Gesetzen beschlossen, die somit in Kraft treten können. Im Vermittlungsausschuss wurde folgendes erreicht:

1. Arbeitsmigrationssteuerungsgesetz

Bei den Arbeitsmarktzutrittsbedingungen für hochqualifizierte Zuwanderer bleibt es bei den Regelungen, die im Gesetz vorgesehen sind: d. h. die Mindesteinkommensgrenze wird auf 63 600€ abgesenkt. Die darüber hinausgehenden Wünsche der Länder wurden nicht berücksichtigt.
Für zuwandernde Existenzgründer wurde auf Wunsch der Länder die Mindestinvestitionssumme von 500 000 € auf 250 000 € abgesenkt.

2. BKA-Gesetz

Hier hat der Vermittlungsausschuss den Vorschlag bestätigt, der bereits am 02. Dezember 2008 von einer hochrangigen Bund-Länder-Arbeitsgruppe erarbeitet worden war:

- die Eilfallkompetenz des BKA-Präsidenten für die Anordnung der Online-Durchsuchung soll entfallen;
- die Kernbereichskontrolle des bei der Online-Durchsuchung gewonnenen Materials wird unter die Sachleitung des anordnenden Gerichts gestellt;
- Klarstellung, dass das BKA nur in den aufgelisteten Fällen für die Verhütung von Straftaten zuständig ist.

3. Familienleistungsgesetz

Hier ging es um viel Geld: Der BR hatte den Vermittlungsausschuss am 05. Dezember 2008 angerufen mit dem Ziel, den Finanzausgleich zwischen Bund und Ländern zu ändern. Zum Ausgleich der Kindergelderhöhung am 01. Januar 2009 hatten die Länder die Umsatzsteuerverteilung zu ihren Gunsten ändern wollen und zwar um 0,41 % Punkte.

Trotz großer Schwierigkeiten, sich über die richtige Berechnungsmethode zu einigen, wurde die Sache politisch entschieden. Die Lösung, die heute im BT verabschiedet werden wird, sieht vor:

- Es gibt keine Änderung bei der Verteilung der Umsatzsteuerprozentpunkte
- Stattdessen werden Unter- bzw. Überkompensationen der Länder für einen Zeitraum von drei Jahren über Festbeträge abgerechnet.

Für die nächsten drei Jahre 2009 – 2011 erhalten die Länder insgesamt für ihre Mehrbelastung als Folge der Kindergelderhöhung 923 Mio. €.

Die Ergebnisse des Vermittlungsausschusses wurden Freitag im Bundestag verabschiedet.

WEITERENTWICKLUNG DER ARBEITSFÖRDERUNG

Mehr Entscheidungsspielräume der Vermittler für den Einzelfall, mehr maßgeschneiderte Projekte und innovative Lösungen für Langzeitarbeitslose werden mit dem Gesetz zur Neuausrichtung der arbeitsmarktpolitischen Instrumente ermöglicht. Der Gesetzentwurf wurde am 5. Dezember 2008 in 2./3. Lesung verabschiedet.

Mehr Übersichtlichkeit durch die Reduzierung der Instrumente

Ausbildungs- und Arbeitsvermittlung bilden einen Kernbereich der Arbeitsmarktpolitik. Sie sind Dreh- und Angelpunkt für den Ausgleich von Angebot und Nachfrage auf dem Arbeitsmarkt. Deshalb soll die öffentliche Vermittlung durch weitere Entbürokratisierung effektiver und effizienter gestaltet werden. Den Vermittlungsfachkräften vor Ort werden größere Entscheidungsspielräume für den Einzelfall eingeräumt. Die Entscheidungsspielräume für die Vermittler werden insbesondere durch das Vermittlungs- und Aktivierungsbudget ermöglicht – und zwar auch für Langzeitarbeitslose. Sie bekommen mit dem Vermittlungsbudget und den Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung Instrumente an die Hand, die zahlreiche, bisher auf Einzelregelungen verstreute, Ansätze bündeln.

Wenn bisher Zuschüsse für Bewerbungskosten, Fahrtkosten oder Zuschüsse zu Umzugskosten in Einzelvorschriften geregelt wurden, kann jetzt der Vermittler mit dem Vermittlungsbudget gezielt helfen. Die Vermittler entscheiden von nun an frei, was für die Person, die vor ihnen sitzt, notwendig ist.

27 der bisher 52 Instrumente zur Vermittlung und Eingliederung Arbeitsloser in den Arbeitsmarkt werden abgeschafft. Weniger wirksame und kaum oder wenig genutzte Instrumente werden gestrichen. Dazu gehören z. B. der Einstellungszuschuss bei Neugründung oder die Sonderregelung zur Befreiung der Arbeitgeber vom Beitrag zur Arbeitsförderung bei Einstellung älterer Arbeitnehmer. Außerdem werden Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen im SGB II nicht mehr gefördert. Auf diese Änderung hat die CDU/CSU bestanden. Ohne dieses Zugeständnis wären andere gute Regelungen in diesem Gesetz nicht möglich gewesen. Es stehen im SGB II jedoch noch andere Instrumente der öffentlich geförderten Beschäftigung zur Verfügung.

Freie Förderung auf 10 Prozent aufgestockt

Neu geordnet wird die Möglichkeit zur Freien Förderung. Das Budget für die Freie Förderung wurde von den ursprünglich vorgeschlagenen 2 Prozent auf 10 Prozent aufgestockt – ein voller Erfolg für die SPD-Bundestagsfraktion, die von Beginn an ein größeres Budget für richtig gehalten hat. Die Möglichkeit für maßgeschneiderte Projekte wird ferner dadurch erhöht, dass für Langzeitarbeitslose in besonderen Fällen vom Aufstockungs- und Umgehungsverbot abgewichen werden kann. Im SGB III erhält die Bundesagentur für Arbeit ein eigenes Budget zur Erprobung innovativer Maßnahmen. Außerdem wird im SGB III die Freie Förderung um ein Jahr verlängert und evaluiert.

Bildungspolitik ist vorsorgende Arbeitsmarktpolitik

Über 500.000 Arbeitslose, die meisten darunter Langzeitarbeitslose, haben keinen Schulabschluss. Ein Hauptschulabschluss ist für eine gute berufliche Perspektive unabdingbar und deshalb auch arbeitsmarktpolitisch bedeutsam. Es ist deshalb richtig, ihn aus Mitteln der Arbeitsmarktpolitik zu fördern, auch wenn die Länder als eigentlich Zuständige hier mehr Verantwortung übernehmen müssten. Den Hauptschulabschluss sollen Jugendliche im Rahmen berufsvorbereitender Bildungsmaßnahmen der Agenturen für Arbeit nachholen können. Für Erwachsene soll die Förderung des nachträglichen Erwerbs eines Hauptschulabschlusses in der Regel mit beruflicher Weiterbildung verknüpft werden. Die Sozialdemokraten setzen sich engagiert für den „Aufstieg durch Bildung“ ein und haben deshalb durchgesetzt, mit dem Gesetz das Recht auf Förderung zum Nachholen des Hauptschulabschlusses einzuführen. Mit dem Rechtsanspruch auf Förderung der Vorbereitung auf den nachträglichen Erwerb des Hauptschulabschlusses werden die beruflichen Perspektiven verbessert und die Kultur der zweiten Chance gefördert.

Sprachförderung als Regelinstrument eingeführt

Neben dem fehlenden Schulabschluss sind mangelnde Deutschkenntnisse die größte Hürde, um erfolgreich in Beruf und Weiterbildung zu sein. Personen mit Migrationshintergrund, die nicht über die notwendigen Grundkenntnisse der deutschen Sprache verfügen, sollen deshalb künftig verstärkt in der Eingliederungsvereinbarung zur Teilnahme an einem Sprachkurs des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge verpflichtet werden.

Spielraum für die richtige Unterstützung im Einzelfall

Mit der Reform der arbeitsmarktpolitischen Instrumente lösen wir unser Versprechen ein – mehr dezentrale Entscheidungsspielräume zu zulassen. Sie entspricht einer zeitgemäßen Weiterentwicklung der Arbeitsförderung und stärkt den sozialpolitischen Auftrag der Bundesagentur für Arbeit. Dieses Gesetz leistet viel: Nicht Menschen in Schubladen stecken, sondern Spielraum für die richtige Unterstützung im Einzelfall geben. Nicht Menschen abschreiben, sondern ihnen immer wieder Chancen geben.


Operation ATALANTA

Wir haben am Freitag, den 19. Dezember 2008, über das ESVP-Mandat (Europäische Sicherheits- und Verteidigungspolitik) zur Bekämpfung der Piraterie abgestimmt und die Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an der EU-geführten Operation ATALANTA zur Bekämpfung der Piraterie vor der Küste Somalias beschlossen. Die Operation ATALANTA soll die vor der Küste von Somalia agierenden Piraten abschrecken und bekämpfen. Dabei soll zum einen die durch Piratenüberfälle gefährdete humanitäre Hilfe für die Not leidende somalische Bevölkerung sichergestellt werden, zum anderen soll die Operation den zivilen Schiffsverkehr auf den dortigen Handelswegen sichern, Geiselnahmen und Lösegelderpressungen unterbinden und das Völkerrecht durchsetzen.

Das Plenum folgt dem Kabinettsbeschluss vom 10. Dezember dieses Jahres, nach dem bis zu 1.400 Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr - gebunden an ein Mandat der VN, den Beschluss des Rates der EU und die konstitutive Zustimmung des Bundestages – eingesetzt werden können, bei Atalanta mitzuwirken. Gegenwärtig ist die somalische Übergangsregierung nicht fähig, die von ihrem Territorium ausgehende Piraterie wirksam zu unterbinden. Die zunehmende Piraterie destabilisiert vielmehr weiter die staatlichen Institutionen Somalias. Mit der Operation Atalanta sollen die beteiligten Streitkräfte die vor der Küste Somalias operierenden Piraten abschrecken und bekämpfen. Das soll auch die humanitäre Hilfe für die notleidende somalische Bevölkerung sichern. Außerdem soll die Operation den zivilen Schiffsverkehr auf den dortigen Handelsrouten absichern, Geiselnahmen und Lösegelderpressungen verhindern sowie das Völkerrecht durchsetzen.

Der Einsatz ist für die Zeit bis längstens zum 15. Dezember 2009 begrenzt. Die Zusatzausgaben für die Beteiligung Deutschlands an Atalanta betragen für die Haushaltsjahre 2008 und 2009 zusammen bis zu 45 Millionen Euro.


KRANKENHAUSFINAZIERUNGSREFORMGESETZ BESCHLOSSEN

Ebenfalls am Freitag den 18. Dezember 2008 hat der Bundestag das Krankenhausfinanzierungsreformgesetz (KHRG) nach intensiver Beratung beschlossen. Am 18. Juni und am 24. November hat der Gesundheitsausschuss öffentliche Expertenanhörungen durchgeführt. Die SPD-Bundestagsfraktion hat darüber hinaus bereits im Frühling und im Sommer mehrere Fachgespräche veranstaltet und mit allen wichtigen Partnern und Verbänden gesprochen. Auch mit einzelnen Krankenhäusern, Krankenhausträgern und –verbänden standen wir in ständigem Kontakt. Allen Gesprächspartnern und allen, die sich mit konstruktiver Kritik und Anregungen eingebracht haben, sei an dieser Stelle gedankt.

Krankenhäuser brauchen verlässliche Rahmenbedingungen und Planungssicherheit. Diese erhalten sie durch das Krankenhausfinanzierungsreformgesetz. Es beinhaltet strukturelle Reformen sowie finanzielle Maßnahmen zur Verbesserung der wirtschaftlichen Situation der Krankenhäuser. Vor allem letzteres kommt den Patientinnen und Patienten zugute und dem sie betreuenden Pflegepersonal.

3,5 Milliarden Euro mehr für Krankenhäuser

Die zugesagten zusätzlichen 3,5 Milliarden Euro werden im Jahr 2009 ohne Kürzungen an die Krankenhäuser fließen. Gleichzeitig wird aber auch sichergestellt, dass es darüber hinaus nicht zu weiteren Mehrausgaben für die Krankenkassen kommt. Bei der Kalkulation des Beitragssatzes für das Jahr 2009 sind die 3,5 Milliarden Euro Mehrausgaben für die Krankenhäuser berücksichtigt worden. Weitere Zusatzbelastungen würden das Risiko bergen, dass einzelne Kassen im Jahr 2009 Zusatzbeiträge erheben müssten. Der Bundesrat hatte den Gesetzentwurf bereits am 19. September in einem Entschließungsantrag aller Länder begrüßt.

Die wirtschaftliche Situation vieler Krankenhäuser ist schwieriger geworden. Wichtige Gründe dafür sind die gestiegenen Personal- und Sachkosten. Diese konnten nach geltendem Recht nicht auf die von den gesetzlichen Krankenkassen finanzierten Fallpauschalen umgelegt werden. Außerdem kommen die Länder ihren Verpflichtungen zur Finanzierung von Krankenhausinvestitionen, durch ihre überschuldeten Haushalte, nicht in ausreichendem Umfang nach. Dadurch zahlen Krankenhäuser notwendige Investitionen mit Geldern, die eigentlich zur Versorgung der Patienten eingesetzt werden sollen. Beides führte zum Abbau von Pflegepersonal und zur Überlastung des bestehenden Personals.


Finanzierung von Tarifsteigerungen

Nach bisherigem Recht durften die Preise für Krankenhausleistungen nur analog zu den Krankenkasseneinnahmen steigen (Grundlohnanbindung). Durch die Tariferhöhungen steigen die Kosten der Krankenhäuser jedoch wesentlich stärker. Deshalb sieht das Gesetz vor, dass die Kostensteigerungen, die nicht über die geltende Regelung abgegolten werden, zur Hälfte von den Krankenkassen finanziert werden. Dies kommt natürlich nur den Krankenhäusern zugute, die auch nach Tarif bezahlen. Maßstab ist der Tarifvertrag, der für die meisten Beschäftigten in einem Krankenhaus gilt. So verringert sich der Kostendruck auf die Krankenhäuser und weitere übermäßige Arbeitsbelastungen werden verhindert. Dafür hat sich die SPD-Bundestagsfraktion in der parlamentarischen Beratung stark gemacht.

Förderung von 15.000 zusätzlichen Stellen im Pflegedienst

Zur Verbesserung der Situation des Pflegepersonals in Krankenhäusern wird ein Förderprogramm eingeführt. Ursprünglich war vorgesehen, dass die Krankenkassen zusätzliche Stellen im Pflegedienst zu 70 Prozent finanzieren. Jedoch wäre für einige Krankenhäuser schon die Finanzierung des 30prozentigen Anteils finanziell nicht möglich gewesen. Deshalb hat die SPD-Bundestagsfraktion in den Verhandlungen durchgesetzt, dass die zusätzlichen Stellen im Pflegedienst zu 90 Prozent anteilig durch die Krankenkassen getragen werden. Dies werden rund 15.000 Stellen sein. Zusätzlich wird der Sparbeitrag der Krankenhäuser in Form des Rechnungsabschlags von 0,5 Prozent bei gesetzlich versicherten Patientinnen und Patienten ab 1. Januar 2009 aufgehoben.

Zu den weiteren Inhalten gehört unter anderem:
• Das Statistische Bundesamt soll bis Mitte 2010 einen Orientierungswert ermitteln, der zeitnah die Kostenentwicklung im Krankenhausbereich erfasst. Es wird angestrebt, dass dieser ab 2011 die strikte Grundlohnanbindung der Krankenhauspreise ersetzt.
• Es wird ein pauschaliertes und tagesbezogenes Vergütungssystem für Leistungen der Psychiatrie und Psychosomatik entwickelt und eingeführt. Ab 2013 soll danach abgerechnet werden. Zudem wird die Finanzierung der Psychiatrie verbessert. Dadurch können die psychiatrischen Kliniken in Zukunft mehr Personal einstellen.
• Die unterschiedlichen Landesbasisfallwerte werden in einem Zeitraum von 5 Jahren, beginnend ab 2010, schrittweise auf einen einheitlichen Basisfallwertkorridor angenähert.
• Ab 2012 soll die Investitionsfinanzierung auf Investitionspauschalen umgestellt werden, wenn sich die Länder hierzu entscheiden. Dazu wird ein gesetzlicher Auftrag zur Entwicklung einer Reform der Investitionsfinanzierung der Krankenhäuser durch leistungsorientierte Investitionspauschalen bis Ende 2009 erteilt. Ziel ist es, verlässliche Rahmenbedingungen zu schaffen, damit die Krankenhäuser notwendige Investitionen sicherer planen und flexibler über die Mittel entscheiden können.
• Die Mehreinnahmen der Krankenhäuser, die aus der letzten Stufe der Fallpauschaleneinführung resultieren, werden nicht vollständig im Jahr 2009 finanziert, sondern über zwei Jahre verteilt. Auch hier gilt: Es wird den Krankenhäusern nichts weggenommen.
• Die besonders in Rheinland-Pfalz und in Nordrhein-Westfalen befürchteten Einbußen beim Annähern an einen bundeseinheitlichen Preiskorridor werden zeitlich gestreckt und damit abgefedert.
• Mit Krankenhäusern, die bei einzelnen Leistungen besonders hohe Fallzahlen und damit u.U. eine höhere Wirtschaftlichkeit erreichen, können die Krankenkassen niedrigere Preise vereinbaren.


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Aus dem Wahlkreis und aus Berlin
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LEHREN AUS DER FINANZMARKTKRISE

Gemeinsam mit meinen Berliner Fraktionskollegen Swen Schulz und Jörg-Otto Spiller haben wir am 15. Dezember eine Fraktion vor Ort Veranstaltung zum Thema „Finanzmarktkrise“ in Berlin durchgeführt. In der Helmuth-James-von-Moltke-Grundschule diskutierten wir mit 50 Bürgerinnen und Bürger über die aktuelle Situation. Jörg-Otto Spiller zog zu Beginn noch einmal eine Bilanz der Vorgänge, die zur Krise auf dem Finanzmarkt geführt haben und stellte dann die von der Bundesregierung, Bundestag, Bundesrat und Bundesbank ergriffenen Maßnahmen vor.

Die Krise auf den internationalen Finanzmärkten stellt Deutschland vor große Herausforderungen. Zur Abwehr der drängendsten Gefahren für Stabilität und Funktionieren des Finanzsektors haben Bundesregierung, Bundestag, Bundesrat und Bundesbank schnellstmöglich gehandelt. Doch der Druck hält an. Seit langem warnt die SPD-Bundestagsfraktion vor den Auswüchsen auf den Finanzmärkten. Sie will gemeinsam mit europäischen und internationalen Partnern das Weltfinanzsystem so umbauen, dass sich eine solch gefährliche Krise nicht wiederholen kann.

Im Schatten der Finanzmarktkrise ist das Wirtschaftswachstum in Deutschland und in wichtigen Partnerländern zum Erliegen gekommen. Was wird getan, um der drohenden Rezession und ihren schädlichen Wirkungen auf Einkommen und Beschäftigung entgegenzutreten? Über die Situation auf dem Arbeitsmarkt, in der Wirtschaft und auf den Finanzmärkten und über die Maßnahmen, die zur Stabilisierung ergriffen wurden, konnten wir mit den Interessierten diskutieren.


GEGENBESUCH BEIM WIRTSCHAFTSJUNIOREN

Anfang des Jahres war Gregor Groß bei mir als „Wirtschaftsjunior“ und hat mich eine Woche lang begleitet. Bei diesem von der DIHK jährlich veranstalteten „Know-How-Transfer“ war Gregor Groß vom 5. bis zum 9. Mai „mein“ Wirtschaftsjunior. Rund 150 junge Unternehmerinnen und Unternehmern aus ganz Deutschland sind dann zu Gast beim Parlament. Ziel dieses Programms ist der direkte Austausch zwischen Politikern und Unternehmen, um so auch einen anderen tieferen Einblick in die Arbeitswelt des anderen zu gewinnen. Nun konnte ich endlich seiner Einladung folgen, und seiner Firma alpha-board im Prenzlauer Berg einen Besuche abstatten. Das Berliner Unternehmen für Elektronik-Design und Fertigungsservice wurde 1990 gegründet und beschäftigt heute über 20 Mitarbeiter. Während des Firmenrundgangs wurde ich von den Geschäftsführern Gregor und Brigitte Groß über ihr Unternehmen informiert. Anschließend diskutierten wird über die verschiedensten Themen, wie Bildung, soziale Verantwortung von Unternehmen. Besonders beeindruckt hat mich das Engagement von Brigitte Groß, die sich als Frau in dieser doch sehr männerdominierten Branche erfolgreich behaupten konnte und ihr Unternehmen aufbauen und etablieren konnte.
VORLESETAG

Die Initiative der ZEIT und der Stiftung Lesen initiiert zum fünften Mal den Vorlesetag mit dem Ziel, das Vorlesen und Erzählen in Deutschland zu fördern. Bundesweit wird an diesem Tag in Schulen, Kindergärten, Bibliotheken, Kinderheimen und in Einrichtungen der Deutschen Bahn vorgelesen. Bereits zum dritten Mal habe auch ich mich für diese Initiative engagiert, um ein Signal zur Stärkung der Vorlesekultur zu setzt. In diesem Jahr habe ich die Eosander Grundschule in Charlottenburg-Wilmersdorf besucht. Gespannt hörten die Viertklässler zu, wie ich aus dem Kinderbuch „Die Flaschenpost“ von Klaus Kordon vorlas. Ich bin begeistert, wie aufmerksam die Kinder zuhören können und wie intensiv sie sich mit der Geschichte auseinandersetzen. Jedes Mal wieder macht es mir einen Riesenspaß!!

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Termine
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BÜRGERSPRECHSTUNDE

Die nächste Bürgersprechstunde findet statt am Freitag, den 9. Januar 2009, von 15.00 bis 17.00 Uhr, im Wahlkreisbüro von Petra Merkel, MdB, Goethestraße 80, 10623 Berlin. Wenn Sie Interesse an einem Termin haben, melden Sie sich bitte im Bürgerbüro telefonisch unter 313 88 82.

AUSSTELLUNG

Merken Sie sich doch schon den Termin für die nächste Ausstellung in der GOETHE80 vor:

Am Dienstag, den 17. Februar 2009, von 17.00 bis 18.30 Uhr findet die Ausstellungseröffnung

PROJEKT AFRIKA
statt. Dort werden sich Ihnen vielleicht bereits bekannte Projekte und einige neue Initiativen für Afrika vorstellen. Schauen Sie doch vorbei!!!