Gläserne Abgeordnete

Petra Merkel - Foto: Studio Kohlmeier

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Diäten

„Die Abgeordneten haben Anspruch auf eine angemessene, ihre Unabhängigkeit sichernde Entschädigung.“ Artikel 48 Absatz 3 Satz 1 Grundgesetz (GG)

Die Bundestagsabgeordneten erhalten seit dem 1. Januar 2009 monatlich ein „Gehalt“ von derzeit 7668 Euro brutto. Diese Abgeordnetenentschädigung ist wie alle Einkommen (Löhne, Gehälter) zu versteuern. Sonderzahlungen wie Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld, ein dreizehntes Monatsgehalt oder ähnliches bekommen Abgeordnete nicht.

Das ist viel Geld. Wir Abgeordnete verdienen damit mehr als viele unserer Wählerinnen und Wähler. Es wäre deshalb auch falsch, wenn sich Abgeordnete darüber beklagten, dass sie zu wenig verdienen. Natürlich ist die Abgeordnetenentschädigung weniger als das Monatsgehalt vieler Führungskräfte in der Wirtschaft, den Verbänden, den Gewerkschaften. Trotzdem: kein Abgeordneter leidet an Armut.

Kostenpauschale

Abgeordnete bekommen als Ausgleich für die durch das Mandat entstandenen Aufwendungen außerdem eine steuerfreie Kostenpauschale, vergleichbar den Werbungskosten. Sie soll die Ausgaben für den Unterhalt eines Büros außerhalb des Sitzes des Bundestages (meist im Wahlkreis), Mehraufwendungen am Sitz des Parlaments und bei Inlandsreisen sowie die Kosten für Fahrten im Rahmen der Mandatsarbeit innerhalb der Bundesrepublik decken. Die Pauschale wird jährlich zum 1. Januar an die Lebenshaltungskosten angepasst und beträgt derzeit (Stand 1. Januar 2009) monatlich 3868 Euro. Auch das ist viel Geld – gern verdeutliche ich Ihnen aber wofür ich dieses Geld ausgebe:

Amtsausstattung als Bundestagsabgeordnete

Büro und technische Ausstattung:

Mitarbeiter/innen:

Einem Bundestagsabgeordneten stehen derzeit (Stand: 1. Januar 2009) monatlich 14.412 €  (Arbeitnehmer-Brutto) für die Beschäftigung von Mitarbeiter/-innen in Berlin und im Wahlkreis zur Verfügung. Das Personalbudget wird von der Bundestagsverwaltung verwaltet und nicht an den Abgeordneten ausgezahlt. Nicht verbrauchte Personalmittel verfallen am Jahresende. Ich beschäftige zurzeit 5 Mitarbeiterinnen bzw. Mitarbeiter.

Für Dienstreisen stellt der Deutsche Bundestag folgende Leistungen bereit:

Bürokostenpauschale:

10.000 € im Jahr für Büromaterial, Software, technische Ausstattung, Handy, Internet, Briefpapier, etc. werden bis zu dieser Höhe gegen Einzelnachweise vom Bundestag bezahlt. Zusätzliche Ausgaben muss ich selbst tragen.

Nebentätigkeiten

Die Diskussion um die Offenlegung der Nebentätigkeiten von Bundestagsabgeordneten hat lange Zeit die Öffentliche Debatte dominiert. Ich halte es für richtig und wichtig, dass die Wählerinnen und Wähler wissen, welche Tätigkeiten die Abgeordneten neben ihrem Bundestagsmandat wahrnehmen und was sie gegebenenfalls damit verdienen.

Neben meiner Tätigkeit als Ihre Bundestagsabgeordnete für BerlinCharlottenburg-Wilmersdorf engagiere ich mich in einigen Stiftungen, Organisationen und Beiräten. Diese Tätigkeiten ermöglichen es mir, Kontakte zu schaffen, Netzwerke zu knüpfen und liefern wertvolle Impulse für meine Arbeit. Einige Gremien tagen mehrmals, andere einmal im Jahr. Dieses Engagement ist bis auf die Jugend- und Familienstiftung des Landes Berlin ausschließlich ehrenamtlich und ich erhalte kein Geld dafür.

Für meine Position als Vorstandsmitglied der Jugend- und Familienstiftung (JFSB) des Landes Berlin erhalte ich eine monatliche Aufwandsentschädigung in Höhe von 100,- Euro. Das Abgeordnetenhaus von Berlin hat mich in den Vorstand der JFSB, die eine landeseigene Stiftung ist, für die Dauer der Legislaturperiode des Abgeordnetenhauses (also bis 2011) gewählt.

Einen Überblick über mein zusätzliches Engagement zu meinem Bundestagsmandat gebe ich Ihnen hier:

Einige Gremien werden mit Vertretern der Bundestagsfraktionen besetzt. Meine SPD-Fraktion hat mich in folgende Institutionen gewählt:

Ehrenamtliche Mitgliedschaften in Beiräten und Kuratorien

Mitgliedschaft in Institutionen und Vereinen - ohne Funktionen