
Ein Großteil der parlamentarischen Arbeit spielt sich in den Ausschüssen ab, die auf Beschluss des Bundestages für die Dauer der gesamten Wahlperiode gebildet werden. In der 17. Wahlperiode hat der Bundestag ständige Ausschüsse eingesetzt. Die ständigen Ausschüsse unterscheiden sich von anderen Gremien des Bundestages und von Vermittlungsausschuss, Gemeinsamen Ausschuss und Untersuchungsausschüssen. Sie sind, entsprechend den Kräfteverhältnissen im Parlament, mit Abgeordneten der verschiedenen Fraktionen besetzt.
In den Ausschüssen konzentrieren sich die Abgeordneten auf ein Teilgebiet der Politik. Sie beraten alle dazugehörigen Gesetze vor der Beschlussfassung und versuchen, bereits im Ausschuss einen mehrheitsfähigen Kompromiss zu finden. Um sich ein Bild bestimmter Sachverhalte zu machen, lassen sich die Ausschüsse von Regierung und Sachverständigen informieren.
Der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages ist der "parlamentarischste" aller Ausschüsse: er kontrolliert die Ausgabenpolitik der Bundesregierung und berät federführend den alljährlichen Bundeshaushalt. Die SPD-Bundestagsfraktion hat mich in der 17. Legislaturperiode zur Vorsitzenden des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestags bestimmt. Der Vorsitz steht traditionell der Opposition zu. Dies ist ein gutes Beispiel für unser Verständnis von parlamentarischer Demokratie. Der Haushaltsausschuss gilt als der wichtigste des Parlaments, weil er die Ausgaben der Bundesregierung beschließt und kontrolliert. Zum ersten Mal seit Bestehen der Bundesrepublik hat nun eine Frau den Vorsitz. Dauerthema im Haushaltsausschuss ist die Sanierung der Staatsfinanzen.
Wie bisher bleibe ich als Berichterstatterin der SPD-Fraktion für den Haushalt des Bundeskanzleramts zuständig. Damit kontrolliere ich nicht nur die Ausgaben der Bundeskanzlerin, sondern kann beim Bundesnachrichtendienst, in der Birthler-Behörde oder im Bundesarchiv auch aus der Opposition heraus Schwachstellen offen legen. Ein Aufgabenbereich, um den ich mich als Berliner Abgeordnete besonders kümmern werde, ist die Kultur mit dem verpflichtenden Engagement des Bundes für seine Hauptstadt.
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Ich bin stellvertretendes Mitglied im Ausschuss für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung.
Dies ist der Ausschuss für die inneren Angelegenheiten des Parlamentes. Nach jeder Bundestagswahl prüft der so genannte "1. Ausschuss" Einsprüche gegen den Ablauf der Wahl. Zweitens wacht er über die Immunität der Abgeordneten, die sie vor ungerechtfertigter Strafverfolgung schützen und die Funktionsfähigkeit und das Ansehen des Parlaments wahren soll. Schließlich ist der Ausschuss eine Art Schiedsrichter im parlamentarischen Betrieb. Er ist für die Auslegung und für die Änderung der Geschäftsordnung zuständig. Bei Konflikten im Plenum und in den Ausschüssen erarbeitet er Lösungen.
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Ob Hauptstadtkultur, Filmförderung, auswärtige Kulturpolitik oder nationale Gedenkstätten: der Ausschuss für Kultur und Medien befasst sich mit kulturellen Angelegenheiten, die national bedeutsam sind. Ich bin stellvertretendes Mitglied im Ausschuss für Kultur und Medien. Der Ausschuss ist zudem ein Ansprechpartner für Kunst- und Kulturschaffende auf Bundesebene und will zum Dialog der Kulturen beitragen.
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