Berlin, 07.09.2011

Petra Merkel zum Urteil des BVerfG

„Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom [heutigen] Mittwoch ist ein guter Tag für uns Parlamentarier. Die Euroskeptiker sind mit ihrer Klage gescheitert. Auch das ist gut für Deutschland und für Europa.

Die Richter des Bundesverfassungsgerichts haben die bisherigen Euro-Rettungsmaßnahmen nicht gekippt. Sie haben jedoch auch keine Blanko-Ermächtigung für weitere Rettungspakete ausgestellt, sondern vielmehr deutlich gemacht, dass es keinen Automatismus für Zahlungen geben dürfe. In seinem Urteil betont das Bundeverfassungsgericht u.a. die Bedeutung unseres Budget- und Haushaltsrechts.

Für mich als direkt gewählte Volksvertreterin und als Vorsitzende des Haushaltsausschusses betont dieses Urteil unser parlamentarisches Selbstverständnis als Hüter des Budgetrechts. Die Regierung benötigt vor weiteren Rettungsmaßnahmen auf europäischer Ebene vorab die Zustimmung des Parlamentes bzw. des Haushaltsausschusses. Die Zustimmung des Haushaltsausschusses ist künftig bei jeder Einzelentscheidung zwingende Voraussetzung.

In dieser Woche steht im Bundestag die erste Lesung der Änderung des StabMechGesetzes (Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Übernahme von Gewährleistungen im Rahmen eines europäischen Stabilisierungsmechanismus) an. Ich erwarte, dass die Oppositionsfraktionen mit einbezogen werden, gerade wenn es um die Formulierung der Parlamentsrechte geht.“

Dieser Eintrag wurde veröffentlicht am 07.09.11 um 14:17 Uhr
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